RechtsstreitTeure Hemden nicht bezahlt

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Im Justizpalast haben zahlreiche Zivilkammern des Landgerichts München I ihren Sitz (Symbolfoto).
Im Justizpalast haben zahlreiche Zivilkammern des Landgerichts München I ihren Sitz (Symbolfoto). (Foto: Stephan Rumpf)

Ein Bekleidungshaus liefert maßgeschneiderte Ware zum Preis von 17 000 Euro an einen Stammkunden. Doch der beruft sich darauf, sich nicht an eine Bestellung zu erinnern. Nun hat ihn das Gericht dazu verurteilt, die Rechnung zu begleichen.

Von Susi Wimmer

Exklusive Luxury-Fashion, Kleidung, die auf den Leib geschneidert wird, und einen innovativen und personalisierten Service: So lockt das Münchner Unternehmen Loden Frey Kunden aus aller Welt an. Auch einen Mann aus der Coburger Gegend: Er ließ sich diverse Kleidungsstücke maßanfertigen – und blieb dann die Rechnung über knapp 17 000 Euro schuldig. Es könnte sein, so erklärte er der Zivilkammer des Landgerichts München I, dass seine Haushälterin die Lieferung mit neuen Hemden und einem Sakko wohl unbemerkt in seinen Kleiderschrank geräumt hätte. Dem Gericht war das nicht Jacke wie Hose – es verurteilte den Kunden zur Zahlung der Ausstände nebst Zinsen.

Der säumige Herr war, darin bestand unter den Parteien im Prozess Einigkeit, bereits seit einigen Jahren zufriedener Kunde des Modekaufhauses. Loden Frey residiert im Herzen von Münchens City in der Nähe des Doms, wurde im Jahr 1842 gegründet und über die Grenzen der Landeshauptstadt bekannt durch die Entwicklung des Lodenstoffes. Mittlerweile hat sich das Kaufhaus auch auf andere feine Stoffe verlegt, etwa Gherardi-Hemden, wo das Stück schon mal 690 Euro kosten kann, oder ein Brioni-Sakko zu 5500 Euro.

Jener Kunde jedenfalls bestellte eben jenes Sakko sowie 19 Hemden, eine Jacke und eine Hose bei Loden Frey. Teils war die Ware schon verschickt, teils wartete sie auf Abholung, und das Modekaufhaus schrieb Rechnungen und Mahnungen und sprach den Kunden bei einem persönlichen Termin im Geschäft auf die Ausstände an. Doch der reagierte nicht. So erging irgendwann ein Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg. Gegen den legte der Kunde Einspruch ein – und so landete das Verfahren bei der 15. Zivilkammer am Landgericht München I.

Anfangs behauptete der Kunde, er könne sich nicht erinnern, diese Waren erworben zu haben. Rechnungen und Mahnungen habe er nie erhalten, „die sind nicht an meine Adresse gerichtet gewesen“, erklärte er dem Gericht. Hemden der Marke Gherardi würden ihm in der angegebenen Größe 44 ohnehin nicht passen. Später erklärte der Mann, er habe ja gar nichts bestellt, und auch nichts erhalten. Dann korrigierte er seine Einlassung und meinte, die Bestellungen, die schriftlich dokumentiert wurden vom Modehaus, seien „nicht mehr finalisiert worden“. Er habe mit Loden Frey ja vereinbart, dass erst ein Musterhemd angefertigt werden sollte.

Daraus wurde so kein Schuh – zumindest nicht für die 15. Zivilkammer. In ihrem Urteil erklärt die Richterin unter anderem nach Einvernahme eines Angestellten von Loden Frey, man habe „keine ausreichenden Anhaltspunkte“ gefunden, dass vor der Bestellung von zwölf Gherardi-Hemden ein Musterhemd gefertigt werden sollte. Das sei bei Neukunden üblich oder wenn ein Kunde erstmalig eine neue Hemdenmarke bestelle, erklärte der Zeuge. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Und der Beklagte habe behauptet, von Rechnungen oder angelieferten Waren nichts zu wissen, dabei habe er sich selbst in einer E-Mail an Loden Frey auf eine Mahnung bezogen, führt die Zivilkammer in ihrem Urteil aus. Sie erachtete die Einlassungen des Kunden als unglaubwürdig.

Sie verurteilte den Hemdenträger zur Zahlung der Ware, „Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung“ der gesamten Bestellung. Dem Kunden steht nun das Rechtsmittel der Berufung offen.

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