Münchner Grüne unter DruckGericht verbietet Besetzung – Florian Roth schmeißt als Kulturreferent hin

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Gratulation nach der Wahl am 23. Oktober 2024: Florian Roth (mit Blumenstrauß) neben Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter.
Gratulation nach der Wahl am 23. Oktober 2024: Florian Roth (mit Blumenstrauß) neben Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter. Robert Haas

Verwaltungsrichter hatten seine Berufung aus formalen Gründen untersagt.  Die Stadt muss die Schlüsselstelle neu vergeben.

Von Heiner Effern

München muss sich einen neuen Kulturreferenten suchen. Der bereits vom Stadtrat gewählte Florian Roth von den Grünen zieht sich zurück, weil das Verwaltungsgericht das Verfahren seiner Nominierung für unzulässig erklärt hat.

Weder er noch die Stadt würden dagegen Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, sagte er am Montag. Er wolle keine lange „Hängepartie“ verursachen, sondern „Ruhe im Karton“. Für die vom Gericht im Urteil geforderte Neuvergabe des Amts des Kulturreferenten „stehe ich nicht mehr zur Verfügung“, sagte Roth.

Der Grünen-Stadtrat hat sehr mit sich gerungen, ehe er nun seinen politischen Lebenstraum aufgab. „Schwierige Tage“ habe er nach dem Urteil in der vergangenen Woche hinter sich, sagte Roth. „Das war nicht schön. Ich hätte das sehr gerne gemacht.“

Mit dem Urteil habe er nicht gerechnet, schließlich habe er sich dreifach vorher abgesichert. Die Regierung von Oberbayern, die Juristen des Direktoriums der Stadt und ein privates Gutachten hätten ihm bestätigt, dass seine Kandidatur rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Der Stadtrat hatte Roth am 23. Oktober 2024 denkbar knapp zum neuen Kulturreferenten gewählt. Mit nur einer Stimme Vorsprung setze er sich im zweiten Wahlgang gegen Amtsinhaber Anton Biebl (parteilos) durch. Dieser wechselt nun am 1. April zum Freistaat Bayern, um dort die geplante Museumsoffensive zu managen. Zum 1. Juli sollte ihn Roth ersetzen, doch ein Mitbewerber hatte vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil seiner Ansicht nach das Verfahren der Stadt fehlerhaft gewesen sei.

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Nach dem Gerichtsbeschluss, wonach Florian Roth sein Amt als Kulturreferent nicht antreten darf, prüft die Stadt, ob sie neu ausschreiben muss. Derweil streuen andere Parteien Salz in die Wunden der Grünen - denn für die ist es ein Déjà-vu.

Von Joachim Mölter

Für den Posten eines städtischen Referenten gelten strenge gesetzliche Vorgaben, die Florian Roth anders als acht Konkurrenten nicht erfüllte. Die grün-rote Koalition beschloss, eine Ausnahmeregel zuzulassen, um den eigenen Favoriten und sechs weitere Kandidaten in den Bewerberkreis aufzunehmen. Dafür stellte sie im Stadtrat mit ihrer Mehrheit ein „dienstliches Bedürfnis“ fest.

Dieses Vorgehen erklärte das Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss für fehlerhaft. Der Stadtrat habe „nicht hinreichend begründet, warum ein dienstliches Erfordernis für eine ausnahmsweise Zulassung des gewählten Bewerbers zu dem Kandidatenkreis bestand“, erklärte das Gericht in einer Mitteilung.

Florian Roth dürfe deshalb seinen neuen Job nicht antreten, dieser sei neu auszuschreiben, hieß es weiter. Die Chancen in der höheren Instanz wurden von den Juristen des Direktoriums wohl als nicht besonders hoch eingeschätzt. Roth erklärte, er werde nun einfach normaler ehrenamtlicher Stadtrat bleiben.

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