Mit dem Frühling wachsen die Öffnungsgelüste. Einige im Lockdown wohl besonders stark gesprossene Bedürfnisse lässt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder schon befriedigen. Dass sie sich nun aber wieder von ihrem geliebten Friseur frisieren lassen können, heißt noch lange nicht, dass Opernfreunde auch bald den "Barbier von Sevilla" beklatschen dürfen. Und auch wer nun WC-Brillen im Baumarkt inspizieren kann, darf sich womöglich noch lange keinen Sitzplatz im Konzertsaal aussuchen.
Der bayerische Kunstminister Bernd Sibler hat zwar versprochen, dass die Museen mit dem Einzelhandel öffnen dürfen und danach die Konzert- und Theaterhäuser zusammen mit der Gastronomie, aber viele Kulturfreunde bleiben skeptisch. Und erheben ihre Stimme: So riefen jüngst Verleger, Autoren und Literaturhändler Söder auf, Buchläden wie in einigen anderen Bundesländern schneller aufzusperren.
Aber wer sagt überhaupt, dass die Kultur Sonderrechte genießt? Etwa die bayerische Verfassung, erklärte der Verwaltungsrechtsexperte Wolfram Hertel am Mittwoch bei einer Pressekonferenz der Initiative "Aufstehen für die Kunst" im Gasteig. Die Kunstfreiheit sei ein Grundrecht. Und das dürfe der Staat nicht einfach einschränken, "nur um mittelbare Ziele zu erreichen", also zum Beispiel die Menschen von den U-Bahnen fernzuhalten. Während dies die Staatsregierung bei der Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit berücksichtigt habe, also Gottesdienste und Demos unter Auflagen erlaubte, werde der Umgang mit der Kultur dem bislang nicht gerecht, sagte der Anwalt. Der Staat müsse genau prüfen und begründen, ob von einer kulturellen Veranstaltung bei Berücksichtigung der geplanten Schutzmaßnahmen wirklich eine Gefahr ausgeht.
Genau dies ist die Argumentation bei einem Eilantrag, den die Initiative "in Kürze" an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München stellen wird, "um die auf die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gestützte pauschale Schließung von Opern- und Konzerthäusern aufheben zu lassen." Im Dezember schon hatten die Initiatoren - die Sänger Christian Gerhaher, Wolfgang Ablinger-Sperrhacke und Kevin Conners sowie der Dirigent Hansjörg Albrecht - die Klage angekündigt, hielten sie dann aber wegen der Ausrufung des Katastrophenfalls zurück.
Nun treten sie und ihre namhaften Mitstreiter wie Anne-Sophie Mutter oder Rolando Villazón wieder auf die politische Bühne, verstärkt um inzwischen 3000 Unterstützer aus Chören, Orchestern, Intendanten, Verlagen, Verbänden, der Chefdirigentinnenkonferenz oder dem Forum Musik Festivals, wie Albrecht berichtete. Auch mit Bündnissen von New York bis Paris sei man vernetzt: "Das Ausland verfolgt unser Wirken am Kulturstandort Nr. 1 in der Welt sehr genau."
Kevin Conners war aus Madrid zugeschaltet, wo Vorstellungen - eine Ausnahme derzeit in Europa - in bis zu 40- bis 70-prozentig ausgelasteten Sälen stattfinden dürfen, allein etwa fünf Matthäus-Passionen bis Ende März. Der Sänger bezeichnete den mangelnden Einsatz der deutschen Kunstminister wie Klaus Lederer oder Carsten Brosda für die Kunst als einen "Skandal", und auch Bernd Sibler sei im Telefonat zwar freundlich gewesen, "aber wir sind keinen Schritt weitergekommen". Auch Gerhaher prangerte "politisches Versagen" an, die teils "unehrliche Argumentation" und "Unverhältnismäßigkeiten" wie das "Abwürgen des Spielbetriebs" im November bei gleichzeitiger Öffnung der Wirtschaft an, deswegen suche man nun eine gerichtliche Klärung.
Die Aussichten stünden laut Rechtsanwalt Hertel gut, zumindest besser als bei vorherigen Klagen etwa von Einkaufszentren, die abgewiesen wurden. Zum einen, weil die Gerichte sich zuvor meist auf ein "Wir wissen es auch nicht besser" beriefen und der Staatsregierung Spielraum gewährten. Inzwischen lägen aber etliche Studien vor, vom "Schachbrettmodell" bei den Salzburger Festspielen bis zum "Pilotprojekt" mit 500 Gästen in der Bayerischen Staatsoper; der Münchner Gasteig wird Mitte März wie zuvor das Dortmunder Konzerthaus vom Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut noch einmal Aerosol- und CO₂-Verteilung messen lassen. Bisher haben die meisten Untersuchungen ergeben, dass sich die Gäste in gut belüfteten Kulturveranstaltungen nicht anstecken, was auch im Hinblick auf Mutanten gelte. "Diejenigen Theater und Konzerthäuser, die einen solchen Schutz gewährleisten, dürfen deshalb nicht weiter pauschal geschlossen bleiben", erklärte Hertel, ohne signifikantes Infektionsrisiko seien die Grundrechtseinschränkungen bei künstlerischen Tätigkeiten zurückzunehmen.
Noch warten die Initiatoren mit dem Eilantrag darauf, was die Ministerpräsidenten am 3. März mit der Bundeskanzlerin beschließen und wie die bayerische Regierung dies in der neuen, dann 12. Hygieneverordnung umsetzt. Eindeutige Kriterien für eine Klage hätten sie nicht festgelegt, erklärte Hertel. Was sie aber auf keinen Fall durchgehen ließen, seien pauschale Zuschauer-Deckelungen. Man verlange "flexible Einzelfall-Lösungen" und ein "eindeutiges Zeichen von der Politik, dass sie hinter der Kunst steht".