Kriminalität:Münchens Jugend wird immer braver

Kriminalität: "Sie haben es nicht im Griff": Jugendrichterin Christiane Thiemann wählt deutliche Worte.

"Sie haben es nicht im Griff": Jugendrichterin Christiane Thiemann wählt deutliche Worte.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Die Deliktzahlen sinken in allen Bereichen, ausgenommen Drogen. Nur wenige Jugendliche kommen ins Gefängnis - stattdessen müssen sie Sozialstunden leisten. Und Bücher lesen.

Von Susi Wimmer

Ein Jahr lang kein Marihuana rauchen, ein Jahr lang Drogentests ohne Vorankündigung. "Zählt da Alkohol auch dazu?", fragt Leoni T. gleich nach. "Nein", antwortet die Jugendrichterin der Verurteilten. "Dann ist ja alles okay", sagt die 19-Jährige.

Die Jugend von heute: Komasaufen, Badesalz schnupfen und brutal Herumprügeln. Muss man sich das so vorstellen? "Nein", sagt Ludwig Kretzschmar, Leiter des Jugendgerichts am Amtsgericht München. "Die Deliktzahlen sind in allen Bereichen, ausgenommen Drogen, stark rückläufig." Die Jugend von heute, sie wird immer braver. Laut Kretzschmar wird weniger geschlagen, weil auch die Eltern weniger schlagen. Es wird weniger auf Absturz getrunken, und obwohl viele sehr lange im "Hotel Mama" wohnen: Eltern sind eher beste Freunde, als dass sich an ihnen ein Generationenkonflikt entzündet.

15 Jugendrichter arbeiten am Amtsgericht, 350 Verfahren gibt es jeden Monat: Gewalt, Drogen, Körperverletzung, Sexual- und Wirtschaftsdelikte, Verkehrsverstöße, nicht zu vergessen das Schulschwänzen - die Palette der Delikte ist breit. Schon im Paragraf 2 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes steht, dass Verfahren vorrangig "am Erziehungsgedanken auszurichten" sind. "Unser Ziel ist es, die Leute vor dem Gefängnis zu bewahren", sagt Kretzschmar. Die Rückfallquote sei nach Jugendhaftstrafen am höchsten. Dass deshalb am Jugendgericht "Kuschelpädagogik" stattfinde, sei aber schlicht ein Vorurteil: "Die gehen lieber in Arrest, ehe sie einen Kurs besuchen, wo es psychologisch ans Eingemachte geht."

Der Angeklagte Max F. sackt kurz in sich zusammen, er senkt den blonden Lockenkopf, wirkt erleichtert. Er hatte wohl schon die Gitterstäbe vor Augen. Aber Richterin Margret Eisenmann belässt es bei einer Bewährungsstrafen für ihn und seinen Kumpel. Sie wird deutlich: Wenn einer sich nicht an die Bewährungsauflagen halte, lande er sofort im Knast. "Dann können Sie ihr Leben in die Tonne treten. Ich überwache diese Bewährung, haben wir uns da verstanden?" Max F. nickt. Er heißt in Wahrheit anders, so wie alle Jugendlichen (vor Gericht sind das 14- bis 17-Jährige) oder Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) in diesem Artikel. Die Namen wurden wegen des Jugendschutzes geändert. Es ist derselbe Grund, weshalb gegen Angeklagte unter 18 Jahren nichtöffentlich verhandelt wird.

Max F. und sein Kumpel zettelten Anfang 2019 in der Fußgängerröhre, die den Ostbahnhof mit der Kultfabrik verbindet, eine Schlägerei an. Beide waren betrunken, und beide waren erst zwei Monate zuvor wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Jonas L. holte mit dem Fuß aus und trat einem am Boden Kauernden mit Wucht ins Gesicht. "Das Opfer konnte zwei Wochen lang nicht essen und war in Sorge wegen einer möglichen Hirnblutung", schimpft Richterin Eisenmann. Sie hat lange Jahre Erfahrung im Erwachsenenstrafrecht, "da bedeutet ein Tritt gegen den Kopf eine Vollzugsstrafe". L. lag zum Zeitpunkt der Tat knapp unter der 21-Jahre-Grenze. Ihm steht ein dreiwöchiger Arrest bevor, der ist gerade härter als sonst, "weil Sie dort zwei Wochen in Corona-Quarantäne müssen". Auf den Arrest folgt eine engmaschige Intensivbetreuung durch das Projekt Rubikon, das zur Bewährungshilfe des Landgerichts München I gehört. L. muss sich um einen Schulabschluss bemühen, zehn Suchtberatungsgespräche absolvieren, und nach Bedarf Psychotherapie und Sozialtraining besuchen.

Drei Viertel der Verfahren werden eingestellt

Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren und maximal vier Wochen Jugendarrest können die Richter verhängen. Fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe, wird mit Schöffen verhandelt. Doch laut der Bundeszentrale für politische Bildung bekommen in Deutschland nur 1,6 Prozent der Jugendlichen eine Haftstrafe ohne Bewährung. Drei Viertel der Verfahren werden eingestellt, der Rest verteilt sich auf "Erziehungsmaßregeln" und "Zuchtmittel".

Da gibt es beispielsweise soziale Arbeitsstunden auf dem Friedhof, in der Bücherei oder im Pflegeheim, was aufgrund der Corona-Situation aktuell aber schwierig ist. Es gibt Anti-Gewalt-Training und eine Betreuung durch Sozialarbeiter, die sich um die jungen Menschen kümmern und mit diesen eine stabile Beziehung aufbauen sollen. Und, auch eine Strafe: Lesen! Der Verurteilte bekommt ein Buch aufgebrummt. "Für viele das erste im Leben", sagt Kretzschmar. Dieses Buch wird passend zur Lebenssituation ausgesucht. Bei Drogenabhängigen ist "Christiane F. - Wir Kinder vom Bahnhof Zoo" der Klassiker. Studenten der Hochschule München in Pasing arbeiten die Literatur mit den Tätern durch. Kretzschmar sagt: "Sie sollen nachdenken über Fragen wie: Wo bin ich in meinem Leben. Und: Will ich dort sein?"

Goran I. ist im Gerichtssaal. "Hi!", begrüßt er Richterin Birgit Brunn. Er ist zwar schon 20 Jahre alt, wirkt aber wie ein junger, tapsiger Bär. Der Polizei konnte er bei einer Kontrolle im Mai nicht davonlaufen. Auch das Marihuana, das er noch rasch über einen Zaun warf, wurde sichergestellt. Das Gramm für 15 Euro habe er am Hauptbahnhof geholt, räumt er ein. Goran I. sieht das Kiffen selbst nicht so "als das große Problem". Sein Vater mischt sich ein. "Ich hab das nicht mitbekommen", sagt er, obwohl die Mutter "regelmäßig sein Zimmer sauber macht und absucht". Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe empfiehlt, Goran I. nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, trotz seines Alters sei er nicht selbständig. Beurteilung der "sittlichen und geistigen Entwicklung", heißt das im Juristenjargon. 500 Euro muss Goran I. am Ende zahlen, zur Suchtberatung gehen, und die Kosten des Verfahrens trägt er auch. Wenn er in Bayern bleiben wolle, gibt ihm die Jugendgerichtshelferin mit auf den Weg, müsse er clean werden.

"Härtere Strafen machen keine sicherere Gesellschaft", weiß Ludwig Kretzschmar. Seit 19 Jahren arbeitet er als Richter am Jugendgericht, "weil es da so menschelt und jeder Jugendliche es Wert ist, dass man sich um ihn kümmert". Kretzschmar ist selbst Vater von drei bereits erwachsenen Kindern. Er sagt, dass sich die Jungen vor Gericht viel authentischer verhalten als die Erwachsenen. "Die machen keine Show. Da sitzt ein hormongesteuerter Jugendlicher." Einer, der sich volllaufen und es krachen lässt, dann komme auch Gewalt ins Spiel. "Von dem her sind wir froh, dass heuer keine Wiesn stattfindet. Wir verhandeln da immer etwa ein Jahr lang die Delikte nach."

70 bis 80 Prozent der Angeklagten seien männlich

Es gehöre zum Erwachsenwerden, sich auszuprobieren und Grenzen zu überschreiten. "Aber der Großteil kommt tatsächlich nur einmal vor Gericht." 70 bis 80 Prozent der Angeklagten seien männlich, bei Mädchen gehe es eher um Diebstahl von Klamotten oder Kosmetik, aber auch Körperverletzung komme vor. Ein Mädchen etwa biss ihrer Freundin im Streit um einen Typen an einem S-Bahnhof ein Fingerglied ab. Sie wurde am Ende nur wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt. "Der Finger konnte ja wieder angenäht werden."

Relativ neu ist laut Kretzschmar das sogenannte Sexting. Es geht um Nacktbilder, die zur Kontaktanbahnung verschickt werden und die der Empfänger dann etwa an die ganze Schule weiterleitet. "Oder auch typisch: Ein Pärchen filmt sich beim Sex. Nach der Trennung schickt der Verlassene das Video im Bekanntenkreis herum." Die Fallzahlen steigen.

Leoni T. trägt eine blau-weiße Streifenbluse, das blonde Haar ist ordentlich zum Pferdeschwanz gebunden. 13 Mal hat sie nachweislich Marihuana gekauft, vor einer Ladenzeile und an einer U-Bahn-Station. "Ja, 2019 war meine krasse Kifferphase", sagt die 19-Jährige. Richterin Christiane Thiemann dreht ihre Lesebrille in der Hand, blickt auf die Angeklagte. "Sie haben es nicht im Griff, weil sie nicht wissen, was sie da kaufen", sagt sie. Leoni T. muss sechs Mal vier Stunden Sozialarbeit leisten, zum Drogen-Screening und zur Suchtberatung. Das Gericht zieht auch ihr Handy ein, das zur Kontaktaufnahme mit dem Dealer genutzt wurde. Sie protestiert. Es nützt nichts.

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