Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt München hat am Mittwoch angefangen, die Benachrichtigungen für die Kommunalwahl am 8. März zu verschicken. Mit dem Schreiben werden rund 1,1 Millionen Wahlberechtigte der bayerischen Landeshauptstadt über Wahllokale sowie Möglichkeiten der Briefwahl informiert. Der Versand erfolgt gestaffelt nach Postleitzahlen. Wer bis Sonntag, 15. Februar, keine Post bekommen hat, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden.
Stimmberechtigt bei der Kommunalwahl sind alle Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit wenigstens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in München haben und nicht aus juristischen Gründen von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen sind.

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Das KVR weist zudem darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen wegen einer Änderung der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung in diesem Jahr erst drei Wochen vor dem Wahltermin ausgestellt werden dürfen, also frühestens ab dem 16. Februar. Anträge auf Briefwahl sind online aber schon seit dieser Woche und noch bis Montag, 2. März, 11 Uhr, möglich unter www.briefwahl-muenchen.de.
Die per Brief geschickten Stimmzettel für die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksausschüssen müssen spätestens am Wahltag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein, um gezählt zu werden. Bei Fragen verweist das KVR auf die städtische Homepage: www.muenchen.de/kommunalwahl.

