Der Begriff „Stimmzettel“ ist leicht untertrieben für einen Papierbogen, der so groß ist wie ein Badehandtuch. Da kann man zunächst den Überblick verlieren. Aber auch abgesehen von dem auszufüllenden Zettel für die Zusammensetzung des Stadtrats hat die Kommunalwahl ihre Tücken. Die SZ erklärt, wie die einzelnen Wahlen ablaufen, welche Fristen zu beachten sind und worauf Wählerinnen und Wähler achten müssen.
Wie funktioniert die Wahl zum Oberbürgermeister?
13 Personen treten zur Wahl für das höchste Amt im Rathaus an, zwölf Männer und eine Frau. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Stimme; der Kandidat oder die Kandidatin, der oder die am Ende die meisten Stimmen bekommt, ist gewählt. Bekommt niemand im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller Stimmen, gibt es zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten.
Was sich seit der Wahl 2020 geändert hat: Im März 2023 hat das bayerische Kabinett die Altersgrenze für Kommunalpolitiker aufgehoben. Zuvor galt für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte, dass sie beim Amtsantritt noch keine 67 Jahre alt sein durften. Vor 2020 lag diese Grenze sogar bei 65 Jahren. In München bereitete die jüngste Neuregelung den Weg für eine erneute Kandidatur des amtierenden Oberbürgermeisters Dieter Reiter (SPD). Er wird am 19. Mai 68 Jahre alt.

Kommunalwahl im März 2026:Oberbürgermeister in München: Diese Kandidaten stehen zur Wahl
Dieter Reiter bewirbt sich für eine dritte Amtszeit. Gegen wen tritt er an? Eine Vorstellung aller Anwärter vom Ex-Kultusminister bis zu einem Doppel-Wumms – mit einer längst überholt geglaubten Männerdominanz.
Wie läuft die Stadtratswahl ab?
Bei der Wahl des Stadtrats hat jede Wählerin und jeder Wähler so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. In München sind das 80. Es treten heuer 14 Parteien oder Bündnisse mit je einer Liste an. Man kann es sich dabei sehr einfach machen oder sich mit großem Aufwand seinen persönlichen Wunsch-Stadtrat zusammenstellen. Wir stellen vier Wahl-Taktiken vor.
Variante eins: Man setzt ein Kreuz oben an einer Liste und alles ist erledigt. Dann gehen alle 80 Stimmen an diese Partei oder dieses Bündnis. Jede Kandidatin und jeder Kandidat erhält eine Stimme. Wenn eine Gruppe oder Partei nicht 80 Personen für die Liste nominieren konnte oder wollte, darf sie einzelne Bewerber mehrmals anführen. Diese können so bis zu drei Stimmen erhalten.
Variante zwei: Wer ein Kreuz oben bei einer Liste setzt, kann den Wahlvorschlag der Partei auch nach persönlichen Vorlieben verändern. So kann man etwa einen oder mehrere Bewerber streichen, die man auf keinen Fall im Stadtrat haben will. Diese Personen erhalten dann keine Stimme, obwohl oben die Liste angekreuzt ist. Man kann aber auch Personen auf der Liste besonders unterstützen, indem man ihnen zwei oder drei Stimmen gibt und die entsprechende Zahl in das runde Kästchen vor dem Namen schreibt. Wenn man an eine Kandidatin oder einen Kandidaten mehr als eine Stimme verteilt, heißt das kumulieren – also: anhäufen.
Variante drei: Man wählt eine Partei oder ein Bündnis mit einem Kreuz oben an der Liste und vergibt zusätzlich Stimmen an Bewerber anderer Parteien. Das heißt panaschieren – übersetzt: mischen. Dabei kann man auf der gewählten Liste auch streichen und kumulieren. Beim Panaschieren kann man wiederum eine, zwei oder drei Stimmen vergeben.
Variante vier: Man stellt sich ganz höchstpersönlich seinen Wunsch-Stadtrat zusammen. Dabei wählt man keine Liste, sondern verteilt bis zu 80 Stimmen frei auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Listen – und vergibt jeweils eine, zwei oder drei Stimmen an sie.
All diese Möglichkeiten hat man auch bei der Wahl für den Bezirksausschuss.
Welche Fehler kann ich beim Wählen machen?
Mehr als drei Stimmen an jemanden vergeben. Manchmal stehen Personen zweimal auf dem Stimmzettel, wenn sich nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten für alle Plätze gefunden haben. So vermeidet die jeweilige Partei oder Wählergruppierung, dass sie im Fall von Listenkreuzen quasi Stimmen verschenkt. Einem Kandidaten nun also zum Beispiel zweimal drei Stimmen zu geben, ist zwar nicht erlaubt, macht den Stimmzettel aber nicht ungültig. Ihm oder ihr werden beim Auszählen einfach nur drei Stimmen zugerechnet.
Etwas auf den Zettel zu schreiben, ist hingegen nicht erlaubt. Kommentare, Beleidigungen oder Zeichnungen machen den Stimmzettel im Ganzen ungültig. Vergibt man (egal ob innerhalb einer Liste oder für Kandidaten verschiedener Listen) insgesamt mehr Stimmen als erlaubt, bei der Stadtratswahl also mehr als 80 Stimmen, so wird der Stimmzettel ungültig.
Wer beim Wählen merkt, dass er sich vertan oder verrechnet hat, kann sich im Wahllokal einen neuen Stimmzettel geben lassen.

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Gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde?
Anders als bei der Landtags- oder Bundestagswahl fließt bei der Kommunalwahl jede Stimme in das Ergebnis ein. Eine Fünf-Prozent-Hürde gibt es nicht, es ist also für kleine Parteien oder Wählergruppen leichter möglich, einen Sitz im Stadtrat oder Bezirksausschuss zu bekommen. Der Bayernpartei reichten 2020 zum Beispiel 0,7 Prozent der Stimmen für ein Mandat.
Wann bekomme ich die Unterlagen?
Seit dem 28. Januar verschickt das Wahlamt die Wahlbenachrichtigungen. Wer sich mit dem riesigen Wahlzettel nicht in der Wahlkabine beschäftigen, sondern diesen lieber entspannt zu Hause ausfüllen möchte, kann Briefwahlunterlagen beantragen. Möglich ist das bis zum 2. März um 11 Uhr, entweder online per Antragsformular oder per Post, indem man die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzt. Bei Anträgen nach dem 2. März kann das Wahlamt nicht mehr gewährleisten, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl mit der Post ankommen.
Verschickt werden die Briefwahlunterlagen von Montag, 16. Februar, an, weil der Freistaat die entsprechende Frist auf 20 Tage gekürzt hat. Es ist auch möglich, sie persönlich abzuholen, und zwar ebenfalls von Montag, 16. Februar, an im Kreisverwaltungsreferat und in den Bezirksinspektionen. Die Adressen stehen auf der Wahlbenachrichtigung. Die Abholung ist möglich bis Freitag, 6. März, 15 Uhr. Man kann auch direkt beim Abholen wählen, also die Briefwahlunterlagen ausfüllen und abgeben.
Wer ist stimmberechtigt?
Bei der Kommunalwahl dürfen nicht nur Deutsche wählen, sondern alle Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der EU. Wähler müssen am Wahlsonntag 18 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Monaten ihren „Lebensschwerpunkt“ (das ist üblicherweise der Hauptwohnsitz) in der jeweiligen Gemeinde haben. Ungefähr 1,1 Millionen Menschen sind in München berechtigt, an der Wahl teilzunehmen. Nicht wählen darf, wer zum Beispiel durch ein Gerichtsurteil sein Wahlrecht verloren hat.
Die Stadt verschickt bis spätestens 15. Februar 2020 an jeden Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Wer diese nicht bekommt, aber überzeugt ist, dass er wählen darf, sollte rasch beim Wahlamt nachfragen.
Was hat es mit den Bezirksausschüssen auf sich?
In jedem der 25 Stadtbezirke Münchens gibt es einen Bezirksausschuss. Es handelt sich um eine Art Stadtteilparlament, das von der Stadtverwaltung und dem Stadtrat gehört werden muss bei Fragen, die den jeweiligen Stadtteil betreffen. In gewissem Maße hat der Bezirksausschuss auch eigene Entscheidungsbefugnisse, zum Beispiel bei der Gestaltung von Spiel- oder Sportplätzen. Die Mitglieder dieser Gremien – ab der kommenden Amtsperiode je nach Größe des Stadtteils zwischen 19 und 45 – werden ebenfalls bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 gewählt. Dazu stellen die Parteien oder Wählergruppen jeweils eigene Listen auf.
Dass es in München Bezirksausschüsse geben muss, steht in der bayerischen Gemeindeordnung. Für den Bezirksausschuss haben die Wählerinnen und Wähler zwischen 19 und 45 Stimmen – je nach Größe des Stadtbezirks.

