Erst Lindenschmitstraße, jetzt Königinstraße: Zum zweiten Mal binnen weniger Monate hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine von der Stadt München genehmigte Fällung alter Bäume vorläufig gestoppt. In einem am Mittwochabend versendeten Beschluss gab der VGH einem Eilantrag des Naturschutzverbandes Wildes Bayern statt.
Der VGH korrigierte damit, wie zuvor schon an der Lindenschmitstraße, die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts München. Beide Fälle werden nun im Hauptsacheverfahren entschieden, so lange müssen die Bäume stehen bleiben – es sei denn, der Eigentümer des Hauses Königinstraße 24 erwirkt eine neue Fällungsgenehmigung für die drei Eschen auf seinem Grundstück.
Um die mehr als 100 Jahre alten Bäume neben einem Mietshaus direkt am Englischen Garten hatte sich in den vergangenen Wochen eine Art Krimi entsponnen. Der Grundstückseigentümer, der einer wichtigen deutschen Unternehmerfamilie entstammt und Aufsichtsrat eines Milliardenkonzerns ist, hatte im September 2025 beim Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) einen Fällantrag „für drei nicht verkehrssichere Eschen“ gestellt.
Er befürchte, ließ er erklären, dass Äste in den Hof stürzen und Menschen gefährden könnten. Ein Gutachten, das er Monate zuvor in Auftrag gegeben hatte, war zum Ergebnis gekommen, dass die Bäume zwar nicht verkehrssicher seien. Es empfahl aber die Fällung nur für einen Baum, der „mittelfristig nicht erhaltenswürdig“ sei. Die anderen beiden Eschen erklärte es für „erhaltenswürdig“, dort solle man abgestorbene Äste entfernen.
Nach Eingang des Fällantrags prüfte ein Mitarbeiter des RKU, das grundsätzlich den Auftrag hat, Bäume zu schützen, die drei Eschen erneut und gab sie alle zur Fällung frei. Er diagnostizierte die Krankheit Eschentriebsterben.
Daraufhin schaltete sich Wildes Bayern ein und machte Gebrauch von seinem Verbandsklagerecht in Naturschutzfragen. Anfang Februar setzte das Verwaltungsgericht München einen Ortstermin an, bei dem der städtische Baumgutachter laut Protokoll einräumte, es könne sein, dass bei den hinteren beiden Eschen „einer oder beide Bäume noch nicht erkrankt seien“. Er ging demnach aber von einer „Wahrscheinlichkeit“ aus, dass bereits Eschentriebsterben vorliege.

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In seiner Eilentscheidung allerdings sprach das Verwaltungsgericht dem Verband Wildes Bayern das Klagerecht ab. Eine Fällung von drei Bäumen sei kein „Eingriff in Natur und Landschaft“. In anderen Worten: Dieser Fall sei zu klein für das Verbandsklagerecht.
Diese Ansicht verwarf der VGH in deutlichen Worten: Der Beschluss der ersten Instanz sei offensichtlich „rechtswidrig“, das Verwaltungsgericht habe „ersichtlich einen falschen Prüfungsmaßstab angewendet“. Wildes Bayern habe Anspruch darauf, dass sein Anliegen gründlich geprüft werde.
Gibt es Zweifel an der Verkehrssicherheit der drei Eschen?
Die Brisanz dieses Falls ergibt sich auch daraus, dass die Fällung der drei Bäume, die wegen der Vogelschutzzeit grundsätzlich vor dem 1. März hätte erfolgen müssen, unwiderruflich wäre. Wenn der Eilantrag keinen Erfolg gehabt hätte, wären die Bäume vermutlich verschwunden, ein möglicher Erfolg im Hauptsacheverfahren wäre für Wildes Bayern zu spät gekommen.
An der Lindenschmitstraße 25 in Sendling hatte der Verband zuvor im November 2025 einen vergleichbaren Zwischenerfolg erreicht. Dort wollte der Grundstückseigentümer fünf Bäume im Hinterhof fällen lassen, um „Townhäuser“ mit hochpreisigem Wohnraum zu errichten. Hier hatte das Planungsreferat im Zuge der Baugenehmigung die Fällung erlaubt. Doch weil der VGH Zweifel an der Zulässigkeit des Bauvorhabens hatte, setzte er die Fällung aus.
Für den Fall an der Königinstraße 24 weist der VGH darauf hin, der Eigentümer könne einen neuen Antrag auf sofortige Fällung stellen, wenn er weiter „Zweifel an der Verkehrssicherheit der drei Eschen“ hege. Wenn die Bäume für die Bewohner des Hauses oder Passantinnen eine so große Gefahr darstellen würden, dass nur eine Fällung Abhilfe schaffen könnte, dann ist das laut Gericht auch „in der Verbotszeit vom 1. März bis zum 30. September“ denkbar.
Ob er er einen solchen Antrag stellt, ließ der Grundstückseigentümer offen. „Über das weitere Vorgehen entscheiden wir mit Bedacht“, ließ er mitteilen. „Für uns steht unverändert allein die Frage der Sicherheit im Vordergrund.“
Die Anwälte von Wildes Bayern gingen am Donnerstag noch einen Schritt weiter. Sie forderten die Stadtverwaltung auf, die bereits erteilte Fällgenehmigung zurückzunehmen. Es stehe „außer Frage“, dass die Verwaltungsgerichte auch im Hauptsacheverfahren für den Baumschutz entscheiden würden, schreibt Maximilian Schmid von der Kanzlei Schönefelder Ziegler. Noch könne das RKU „gesichtswahrend“ aus der Sache rauskommen. Die städtische Behörde teilt dazu mit, sie könne sich „zu dem laufenden Verfahren nicht äußern“.
An diesem Freitagmorgen, 8 Uhr, wird das Thema auch öffentlich sichtbar. Mehrere Umweltverbände wollen dann vor der Königinstraße 24 für den Erhalt der drei Eschen demonstrieren.

