Prozess:Sportlehrer verklagt die Stadt München

Der Pädagoge leidet an einer Entzündung des Lungengewebes. Er führt seine Krankheit auf Schimmel in der Turnhalle einer Berufsschule in Obermenzing zurück.

Von Andreas Salch

Ein Lehrer einer Berufsschule in Obermenzing hat die Landeshauptstadt München auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 96 000 Euro verklagt. Der Pädagoge, der an der Schule auch Sport unterrichtet hat, leidet an einer Entzündung des Lungengewebes. Ursache für die bei ihm im Juli 2016 diagnostizierte Krankheit sind seiner Überzeugung nach mehrere angebliche Wasserschäden. Diese hätten dazu geführt, dass sich unter dem Boden der Turnhalle Schimmel bildete, den er jahrelang eingeatmet habe.

Außer Schmerzensgeld fordert der Pädagoge in dem Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht München I weitere 4000 Euro für mögliche zukünftige Schäden, die von der Entzündung seines Lungengewebes herrühren. In seiner Klage wirft er der Landeshauptstadt vor, Hinweisen auf Schimmelbildung unter dem Hallenboden nicht rechtzeitig nachgegangen zu sein. Zudem sei die Sanierung nach den Wasserschäden in den Jahren 2000, 2010/2011 sowie 2014/2015 weder rechtzeitig noch ausreichend gewesen. Wäre dies der Fall gewesen, wäre er nicht erkrankt, argumentiert der Kläger.

Halle war vollständig saniert worden

Die Stadt München indes verweist darauf, dass sie erst gegen Ende 2016 von der Schimmelbildung unter dem Hallenboden erfahren habe. Ein Sachverständiger stufte den Schimmelbefall damals als "erheblich" ein. Die Schulleitung hat daraufhin Anfang 2016 die erst 1998 fertiggestellte Halle vollständig gesperrt und anschließend sanieren lassen. Der Vertreter der Stadt München bestreitet, dass der Schimmel von einem Wasserschaden herrührt. Außerdem wies er darauf hin, dass der Schule keine weiteren "ähnlichen Erkrankungen" wie im Fall des Klägers gemeldet worden seien.

Auch der Vorsitzende der 15. Zivilkammer, Richter Frank Tholl, stellte fest, dass es für den Lehrer "schwierig" sein dürfte nachzuweisen, dass die Entzündung seines Lungengewebes in der "kurzen Zeit" zwischen der Diagnose im Juli 2016 und der Sanierung des Hallenbodens im September des selben Jahres entstanden sei. Auch die angeblichen Wasserschäden nachzuweisen, werde nicht einfach sein. "Das wird ein weiter Weg", sagte Tholl zum Kläger und zu dessen Anwalt. Bei einem Vergleich gehe die Kammer von einem Schmerzensgeld in einer Größenordnung von derzeit 10 000 Euro aus. Über das weitere Vorgehen in dem Verfahren wird im Bürowege entscheiden.

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