Süddeutsche Zeitung

Klage gegen Freistaat:Mit 79 Jahren noch in U-Haft - Seniorin will 100 000 Euro Schmerzensgeld

Die Frau soll ihrer Tochter bei einer Kindesentziehung geholfen haben. Ihre Anwältin hält die Unterbringung im Gefängnis für "nicht verhältnismäßig".

Von Andreas Salch

Die Mutter des kleinen Linus (Name geändert) ist tot. Der Bub lebt jetzt in einem Waisenhaus. Sein Vater soll mit einer anderen Frau zusammensein. Und die Großmutter des Sechsjährigen leidet an einer sogenannten akuten Traumafolgestörung, angeblich Folge einer Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt München. Ihren Ausgang nahm die Tragödie vor drei Jahren. 2017 stand die Großmutter von Linus im Verdacht, ihrer Tochter bei der Kindesentziehung geholfen zu haben. Obwohl sie damals bereits 79 war, hatte ein Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen die Großmutter erlassen. Vom 31. Juli bis zum 18. August 2017 saß sie in der Frauenabteilung der JVA München ein. Vier Zellen weiter war Beate Zschäpe von der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund untergebracht.

Die Anordnung der Untersuchungshaft sei "nicht verhältnismäßig" gewesen, ist Hannelore Klar überzeugt. Die Anwältin vertritt die Frau in einem Zivilverfahren gegen den Freistaat Bayern, das am Mittwoch vor dem Landgericht München I begonnen hat. Die Seniorin, die nicht vor Gericht erschien, fordert für die erlittene Untersuchungshaft und die schweren psychischen Folgen unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro vom Freistaat. Erstattet wurden ihr bislang aber gerade mal 630,70 Euro.

Der Vertreter des Freistaats, Rechtsanwalt Michael Then, bestreitet, dass die akute Traumafolgestörung, an der die Frau leide, auf die Untersuchungshaft zurückzuführen sei. Grund könnte auch der Tod der Tochter der Klägerin sein. Die Verhaftung sei jedenfalls "nicht rechtswidrig" gewesen. Überdies hätte sie den Ermittlern mitteilen können, wo sich ihr Enkel aufhält. "Sie wäre sofort entlassen worden."

Mitte Mai 2017 war das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" für Linus auf das Landratsamt Erding übertragen worden. Doch Linus' Mutter hatte sich geweigert, ihren Sohn herauszugeben. Anschließend war sie in die Schweiz gereist, ohne einen Wohnsitz anzugeben. Bei der Staatsanwaltschaft Landshut entstand der Eindruck sie wolle sich absetzen. Da die Klägerin im Juli 2017 mehrmals in die Schweiz reiste, glaubten die Ermittler schließlich, die 79-Jährige habe ihrer Tochter bei der Kindesentziehung geholfen.

Ihrer Mandantin seien von Anfang an Dinge unterstellt worden, die nicht richtig waren, so die Anwältin der Klägerin. Die Seniorin habe nicht gewusst, dass Linus "nicht in der Obhut seiner Mutter" sein darf. Als sie in Untersuchungshaft genommen wurde, habe sie nicht verstanden, warum. "Im Haftbefehl steht doch drin, was ihr vorgeworfen wird", entgegnete einer der Richter. Das habe ihre Mandantin "nicht nachvollziehen" können, so die Anwältin. Die Aussicht darauf, dass die Forderung auf Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro Erfolg haben wird, scheint nicht besonders groß. Selbst wenn man ihrer Darstellung folgt, so Richter Frank Tholl, könne sie allenfalls mit einem Zehntel des Betrags rechnen. Der Vertreter des Freistaats lehnte einen Vergleich ab. Über das weitere Vorgehen wird das Gericht nun entscheiden.

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SZ vom 09.07.2020
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