Johannes Burges ist einer der wenigen Piloten, die es geschafft haben, mit einer winzigen Propellermaschine in 80 Tagen die Welt zu umrunden. Und er dürfte einer der ganz wenigen Kläger sein, die es geschafft haben, dem weltweit größten Touristikkonzern voraussichtlich 5000 Euro abzutrotzen. Und das für einen Heimflug anlässlich einer TUI-Pauschalreise von der griechischen Insel Samos über Montenegro nach Augsburg – im firmeneigenen Privatjet.
Jetzt befindet sich Burges weder auf Samos noch in einer Mooney über Papua Neu-Guinea, sondern vor dem Sitzungssaal 60 im Münchner Justizpalast. Er hat Klage vor dem Landgericht München I eingereicht, weil sein Familienurlaub im Sommer 2024 eine überraschende Wendung genommen hatte.
Bei TUI, so erzählt er der SZ, habe er eine Pauschalreise für seine Ehefrau, Tochter und sich gebucht, eine Woche in einem Fünf-Sterne-Hotel auf Samos, für knapp 9000 Euro. „Es war ein schöner Urlaub“, sagt er, nur beim Thema Heimflug gerät der Urlaub in Turbulenzen. Am 29. August 2024 sollte das Flugzeug gen Heimat starten, doch am Abend vor dem Abflug kam die Nachricht von TUI, der Flug sei gecancelt wegen eines Streiks bei Discover Airlines.
Was TUI der gestrandeten Familie anbot, das hält selbst die Richterin der 43. Zivilkammer für inakzeptabel: Man könne ihnen in vier Tagen einen Flug in die Heimat offerieren. Dazu noch der Vermerk: „Wir hoffen, dass Sie selbst eine schnelle Lösung für ihre Heimreise finden.“ Johannes Burges hat dafür ein einziges Wort: „Unverschämtheit.“
Der Geschäftsmann, Inhaber eines IT-Systemhauses in Pullach, das Groß- und Einzelhandel sowie Im- und Export für Dinge von Schuhen bis zu Flugzeugen betreibt, fand eine rasche Lösung: Er ließ den firmeneigenen Jet mit zwei Piloten nach Samos kommen. Was nach einer kommoden Luxuslösung klingt, kostete den 60-Jährigen 15 136,80 Euro. „Ich muss ja die Charterkosten bezahlen, die Firma ist eine GmbH, das muss man getrennt von meiner Person betrachten“, sagt er. Normalerweise müsse man für einen solchen Flug etwa 35 000 Euro bezahlen. Und er habe einen dringenden Termin in Deutschland wahrnehmen müssen, „da ging es um den Verkauf eines Luftfahrzeugs“. Zudem sei seine Frau tags darauf ehrenamtlich beim Isartaler Tisch eingeplant gewesen.
„Nicht angemessen“ fand TUI das mit dem Privatjet. Der Rückflug hätte 1146 Euro gekostet für drei Personen. Und auch die Richterin fragt in der Verhandlung: „Hätte es nicht eine günstigere Alternative gegeben?“ Nein, antwortet Burges. Er sei durchaus fit in der Handhabung diverser Reiseportale, er wäre auch nach Hamburg geflogen oder mit dem Schiff nach Izmir, um von dort abzuheben, aber es habe nichts gegeben. Und TUI hätte die Fürsorgepflicht gehabt, ihn von der Reise zurückzubringen.
Für die Richterin läuft der Streit auf „zwei blutige Nasen“ hinaus
„Aber nicht jeden Reisenden im Privatflieger“, meint die Richterin dazu. Da gebe es Grenzen, bei deren Beurteilung man „auf den Durchschnittsreisenden“ abstelle. Auch für sie sei der Fall „rechtlich ungewöhnlich“. Und sie sagt dem Kläger klipp und klar, dass sie seinen Ärger über den Flugausfall, die Vorschläge von TUI und die „Mangelverwaltung über Hotlines“ sehr gut verstehen könne. „Aber ich habe große Bedenken, dass Sie den ganzen Betrag ersetzt bekommen.“
Die Gegenseite, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Kauffmann, erklärt, dass TUI an einer Einigung gelegen sei, aber im Vorfeld sei man „nicht einmal in die Nähe“ davon gekommen. Man könne die Sache ausverhandeln, Zeugen kommen lassen, Burges müsse beweisen, dass es vor einem Jahr keinen Alternativflug gegeben habe, „oder man beendet es zu Beginn mit zwei blutigen Nasen“, sagt die Richterin und meint damit eine Einigung, die wohl beide Parteien schmerzen würde. Sie könne auch ein Urteil schreiben, „aber für mich riecht es nach Unglücklichsein, es ist verpulvertes Geld, durch alle Instanzen zu gehen, eine rein wirtschaftliche Frage auch“.
Michael B. Siegel, Rechtsbeistand des Klägers, schlägt eine „kreative Lösung zur Wiederherstellung des Seelenfriedens“ vor. TUI soll 5000 Euro zahlen und dazu eine schriftliche Entschuldigung per Post an den Kläger schicken. „Ich will keine Callcenter-Entschuldigung, sondern es soll jemand sein, der etwas zu sagen hat bei TUI und dafür sorgen kann, dass so etwas nicht mehr vorkommt“, fordert Burges. Rechtsanwalt Kauffmann will nun daran arbeiten, dass TUI den Vergleich akzeptiert. Binnen einer Woche kann der Reiseriese den Vergleich noch widerrufen.

