Verwaltungsgericht:Klage gescheitert gegen Mietspiegel

Der Haus- und Grundbesitzerverein ist mit seinem Versuch gescheitert, den Mietspiegel der Stadt juristisch anzugreifen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage von Haus & Grund in einem am Freitag verkündeten Urteil nicht nur ab, sondern erklärte sie für unzulässig. Der Verein hatte die Datenerhebung bemängelt, zudem sei nicht nachvollziehbar, wie die ortsüblichen Vergleichsmieten zustande kommen. Die Stadt hält daran fest, dass gesetzliche Vorgaben und wissenschaftliche Standards eingehalten würden. Darauf kam es dem Gericht aber letztendlich nicht an: Die Klage gegen den Mietspiegel von 2017 sei nicht zulässig, weil dieser sowieso nicht mehr in Kraft sei - der Kläger hätte nachweisen müssen, dass aus dieser Zeit noch Rechtsstreitigkeiten anhängig sind, was ihm aber nicht gelang. Und was den Mietspiegel von 2019 betrifft, also den aktuell gültigen, meinte die Kammer, dieser könne nicht vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden, sondern im Fall eines konkreten Streits vor einem Zivilgericht. Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München, erklärte zu dem Urteil: "Münchens Mieterinnen und Mieter können vorerst aufatmen. Der qualifizierte Mietspiegel ist extrem wichtig für unsere Stadt. Denn er sorgt dafür, dass im Regelfall klar ist, welche Miethöhe erlaubt ist."

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