Süddeutsche Zeitung

Kinderbetreuung in München:Erste Kita klagt gegen die Stadt

Weil private Einrichtungen von städtischen Zuschüssen ausgeschlossen werden, zieht die erste Kita vor Gericht. Die Verantwortlichen gehen den Schritt nur widerwillig, sehen jedoch keinen anderen Ausweg.

Von Jakob Wetzel

Dass es jetzt vor Gericht geht, hätten sie gerne vermieden, sagt Günther Hanel vom Vorstand des Dachverbands Bayerischer Träger für Kindertageseinrichtungen (DBTK). Die Mitglieder seines Verbands sähen sich ja als Partner der Stadt und nicht als deren Gegner. Seit vielen Monaten suche man deshalb das Gespräch, doch es ändere sich nichts. Daher lasse ihnen die Stadt keine Wahl.

Am Donnerstag, 20. Februar, hat nun ein erster privater Kita-Träger Klage gegen die Stadt eingereicht. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München fordert er Geld und plädiert auf Gleichbehandlung. Denn die Stadt hat zum September 2019 die Besuchsgebühren für die meisten Münchner Kitas freiwillig deutlich gesenkt, ein Großteil der Kindergartenplätze kostet seitdem gar nichts mehr. Eltern, deren Kinder eine private Einrichtung besuchen, bleiben aber außen vor, zumindest wenn sich ihre Kita nicht den Regeln der Münchner Förderformel unterwirft, einem Zuschusssystem, mit dem die Stadt für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen will. Dass damit aber die einen Eltern entlastet werden, die anderen nicht, sei alles andere als gerecht, heißt es vom DBTK. Die Stadt solle allen Eltern dieselbe Entlastung gewähren.

Der erste Kläger ist die gemeinnützige Firma Kibiku, die in München drei betriebsnahe Kindertagesstätten betreibt, darunter in Kooperation mit dem Süddeutschen Verlag die "SV Pressezwerge" in dessen Hochhaus. Die Kita steht allen offen und betreut derzeit 38 Kinder. Für diese geht es nun vorläufig um knapp 77 000 Euro für ein Jahr Kinderbetreuung seit Herbst 2019. Eigentlich aber geht es um mehr: Kibiku klagt stellvertretend für 27 weitere Träger, die ebenfalls bereit wären zu klagen. Man wolle diese Klage gerne beispielhaft führen, sagte Rechtsanwalt Johannes Mierau am Freitag in der Franziskaner-Gaststätte an der Residenzstraße. Und letztendlich gehe es auch nicht um die Träger, sondern um die Eltern, betonte Andreas Lorenz, Geschäftsführer des DBTK. Betroffen seien 18 Prozent aller Betreuungsplätze in München.

Im Kern des Streits steht die Frage, welche Bedingungen die Stadt stellen darf, wenn sie freiwillig Zuschüsse verteilt. Sie verlangt, sich den Regeln der Münchner Förderformel zu unterwerfen; eine Kita muss dann etwa die Elternbeiträge deckeln und darf ihre Erzieher nicht besser bezahlen als die Stadt. Viele private Kitas müssten dann aber Angebote wie etwa längere Öffnungszeiten einschränken oder einstellen, kritisierte Hanel am Freitag. Diese Bedingung greife in die Autonomie der Träger ein und sei nicht verhältnismäßig, heißt es in der Klage. Mierau wies darauf hin, dass die Stadt mit ihren Kitas nicht nur Zuschussgeberin, sondern auch Konkurrentin der privaten Träger sei.

Der DBTK ringt bereits seit Herbst 2018 mit der Stadt. Er hat seither zwei Rechtsgutachten vorgelegt, die seine Sicht stützen. Im Sommer 2019 forderten dann SPD und CSU im Stadtrat das Bildungsreferat auf, alle Eltern zu entlasten. Doch am Mittwoch, in der letzten Vollversammlung vor der Kommunalwahl, wurde die Frist eines Dringlichkeitsantrags der CSU zum Thema noch einmal bis Mai 2020 verlängert. Das Bildungsreferat hatte zuvor gar um Vertagung bis September gebeten. Die Klage firmiert nun als Untätigkeitsklage.

Das Bildungsreferat erklärt dazu, es habe zu dem komplexen Thema sieben Anträge zu bearbeiten, drei davon seien erst im Februar 2020 eingegangen. Zudem habe man selbst ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das dauere. Bis Mai 2020 werde es eine Beschlussvorlage geben.

Anwalt Mierau sagte am Freitag, er sei nicht als Prozesshansel verschrien; gerne würde man sich weiterhin außergerichtlich einigen. Eine Klage könne schließlich ebenfalls lange dauern, damit sei den Eltern auch nicht geholfen. In der Sache aber äußerte sich Hanel hart: Man wolle die Entlastung für alle Eltern rückwirkend ab September 2019. "Ansonsten werden wir alle Träger solidarisch unterstützen, über alle Instanzen hinweg. Das sind wir auch den Eltern schuldig."

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SZ vom 22.02.2020/lfr
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