Kinderbetreuung:Stadt verschärft Kita-Regeln

Kindergarten

In den Jahren 2018 und 2019 wurde insgesamt etwa 30 Mal mit dem Entzug eines städtischen Kita-Platzes gedroht.

(Foto: Monika Skolimowska/dpa)
  • Kinder werden künftig automatisch aus städtischen Kitas ausgeschlossen, wenn sie mehr als 30 Tage am Stück fehlen.
  • Die Regel gilt für alle, die im September 2019 oder später eine Platzzusage erhalten haben.
  • Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn Kinder krank werden und die Eltern ein ärztliches Attest vorlegen, verlieren sie den Betreuungsplatz nicht.

Von Jakob Wetzel

Die Stadt München zieht die Zügel an: Wer für sein Kind einen Platz in einem städtischen Kindergarten oder einer städtischen Krippe bekommen hat, diesen aber längere Zeit nicht nutzt, wird diesen Platz künftig automatisch verlieren, damit ein anderes Kind betreut werden kann. So steht es in der neuen Kita-Satzung, die der Stadtrat bereits im Juli beschlossen hat; jetzt werden die Eltern informiert.

Konkret heißt es, ein Kind werde ausgeschlossen, wenn es mehr als 30 Tage am Stück fehle, Wochenenden, Schließ- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Die Regel gilt für alle, die im September 2019 oder später eine Platzzusage erhalten haben.

Dass Kinder aus städtischen Kitas ausgeschlossen werden können, ist grundsätzlich nicht neu. Die Stadt vergab auch bisher immer wieder Plätze neu, wenn Kinder gar nicht oder auch nur sehr unregelmäßig in die Kita kamen - oder wenn sich Eltern in erheblichem Ausmaß nicht an die Öffnungszeiten der Kita oder an die von ihnen gebuchten Betreuungszeiten hielten, ihre Kinder also beispielsweise regelmäßig zu spät in die Einrichtung brachten oder zu früh wieder abholten.

Tatsächlich komme es sogar vor, dass Eltern ein Kind gar nicht mehr in die Kita bringen, etwa weil sie aus München wegziehen, den Kita-Platz aber nicht kündigen, heißt es vom Bildungsreferat. In den Jahren 2018 und 2019 habe man insgesamt etwa 30 Mal mit dem Entzug des Platzes drohen müssen. Zehn Mal sei ein Kind dann tatsächlich ausgeschlossen worden.

Bisher aber gab es hierfür keinen Automatismus, sondern es war jeweils ein förmliches Ausschlussverfahren nötig. Ein solches kann schon eingeleitet werden, wenn ein Kind zehn Tage am Stück fehlt. Für Eltern, die ihre Platzzusage vor September 2019 erhalten haben, gilt das auch weiterhin. Bei später vergebenen Plätzen greift dagegen die neue Regel. Dabei gehe es darum, der Stadtverwaltung die Arbeit zu erleichtern, heißt es vom Bildungsreferat.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn Kinder krank werden und die Eltern ein ärztliches Attest vorlegen, verlieren sie den Betreuungsplatz nicht. Und auch wenn Eltern längere Urlaubsreisen mit ihren Kindern unternehmen wollen, bevor diese in die Schule kommen, verlieren sie deshalb nicht zwangsläufig ihren Platz in Krippe oder Kindergarten. In der Satzung heißt es, wenn sich die Eltern zeitig, also mindestens drei Wochen vor Beginn, bei der Kita-Leitung melden und dieser die Gründe erklären, könne diese im Einzelfall ein Auge zudrücken.

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