Festnahme in München:75-Jähriger soll Kinder missbraucht haben

Über einen Hinweis kommt die Polizei dem mutmaßlichen Täter auf die Spur. Er soll Kindern regelmäßig Nachhilfeunterricht gegeben haben.

Von Anita Naujokat

Die Polizei hat einen 75-jährigen Mann wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern in München festgenommen. Er sei bereits 1991 wegen des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornografischer Schriften polizeilich aufgefallen, sagte ein Polizeisprecher.

Im Jahr 2021 hatte die Polizei einen Hinweis auf ein mutmaßlich verdächtiges Verhalten des Mannes erhalten. Demnach habe der 75-Jährige regelmäßig engeren Kontakt zu männlichen Kindern, die ihn unter anderem auch zu Hause besuchten. Auch soll er regelmäßig Nachhilfeunterricht für Kinder gegeben haben und bei einem Sportverein in der Jugendarbeit tätig sein.

Konkrete Hinweise auf tatsächliche Missbrauchshandlungen hätten den Ermittlern zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen. Über seinen Vornamen konnten sie jedoch einen heute 43-jährigen Mann ausmachen, der sich gerade im Ausland aufhält und als Neun- oder Zehnjähriger engeren Kontakt zu dem Tatverdächtigen gehabt habe. Dieser habe ihnen im April 2022 geschildert, vor 34 Jahren von dem Mann missbraucht worden zu sein.

Aufgrund dieser Erkenntnisse erließ das Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss für den Wohnsitz des 75-Jährigen in Thalkirchen. Dort fanden die Beamten mehrere tatrelevante Gegenstände wie kinderpornografische Schriften, die er womöglich selbst erstellt habe, so ein Polizeisprecher. Zudem sei man auf weitergehende Hinweise für den sexuellen Missbrauch an Kindern gestoßen. So sei ein zehnjähriges Kind ermittelt worden, welches ebenfalls Nachhilfeunterricht von dem 75-Jährigen erhalten habe. Auch bei diesem Jungen habe sich ein Verdacht des sexuellen Missbrauchs ergeben.

Der 75-Jährige wurde noch während der Durchsuchungsaktion in der Wohnung festgenommen. Ein Ermittlungsrichter ordnete einen Tag später Untersuchungshaft an. Die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden durch das neu gegründete Kommissariat 17 zur Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder geführt.

Die Polizei schließt nicht aus, dass es über die zwei zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Fälle hinaus noch weitere Opfer geben könnte. Auch im Fall von 1988 werde noch ermittelt, heißt es. Strafrechtlich dürfte er aber längst verjährt sein. Die Verjährungsfrist bei schweren Sexualstraftaten betrage 20 Jahre.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusMissbrauch
:"Es ist okay, wenn die Oma kein Bussi bekommt"

Wie kann man Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen? Leider nie hundertprozentig. Doch mit der richtigen Erziehung lasse sich das Risiko zumindest deutlich minimieren, sagen zwei Präventionsexpertinnen. Ein Gespräch über Doktorspiele und Täterstrategien.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: