Cannabiskonsum in MünchenVerwaltungsrichter erlauben das Kiffen im Nordteil des Englischen Gartens

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Das Kiffen ist nicht mehr überall im Englischen Garten verboten, im Nordteil ist es jetzt wieder erlaubt - zumindest bis zur Gerichtsentscheidung im Hauptsacheverfahren.
Das Kiffen ist nicht mehr überall im Englischen Garten verboten, im Nordteil ist es jetzt wieder erlaubt - zumindest bis zur Gerichtsentscheidung im Hauptsacheverfahren. Mark Siaulys Pfeiffer

Der bisher gültige komplette Bann wird durch die Eilentscheidung vorläufig aufgehoben. Im südlichen Teil sowie im Hof- und Finanzgarten bleibt Cannabis bis auf Weiteres verboten.

Von Martin Bernstein

Im Nordteil des Englischen Gartens ist das Kiffen vorerst wieder erlaubt. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag entschieden. Beantragt hatten das zwei Personen aus dem Münchner Umland. Eine endgültige Entscheidung ist das freilich noch nicht.

Ganz schnell hatte der Freistaat im vergangenen Jahr auf die Teillegalisierung von Cannabis durch die damalige Ampel-Regierung reagiert. Kaum war das Bundesgesetz in Kraft, reagierte die Staatsregierung. Und verbot, was sie glaubte, verbieten zu können. Darunter war in München auch das Kiffen im Finanz-, Hof- und im Englischen Garten.

Denn diese Parks gehören dem Freistaat und werden von der Schlösser- und Seenverwaltung betreut. Seit dem 6. Mai 2024 war es dort verboten, „Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten“.

Die beiden jetzt vor Gericht erfolgreichen Antragsteller wollten das nicht hinnehmen. „Die Sache sei eilbedürftig, eine Entscheidung noch während der Saison der Parkanlagennutzung sei notwendig“, so fasste der Verwaltungsgerichtshof in einer Presseerklärung die Argumentation der Antragsteller zusammen. Der Freistaat Bayern halte dagegen das Verbot zum Schutz von Nichtrauchern für gerechtfertigt.

Der Verwaltungsgerichtshof setzte jetzt für den Nordteil des Englischen Gartens das generelle Verbot vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache aus. In den übrigen Parkanlagen gilt der Cannabis-Bann jedoch weiterhin. Eine Reihe offener Fragen könne erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden, argumentierten Bayerns oberste Verwaltungsrichter.

So sei es fraglich, ob ein landesrechtliches Verbot des Cannabis-Konsums auf bestimmten öffentlichen Flächen rechtlich überhaupt möglich sei. Im Eilverfahren könnten zudem die Gefahren des Passivkonsums von Cannabis im Außenbereich nicht abschließend geklärt werden. Auch die örtlichen Verhältnisse müssten untersucht werden.

Der nördlich des Mittleren Rings gelegene Parkteil sei weitläufiger und weniger frequentiert. In den übrigen Bereichen allerdings – also zwischen Residenz und Kleinhesseloher See – überwiege wegen der „höheren Zahl und Dichte an Besuchern der Schutz der Gesundheit Dritter und der Schutz der Allgemeinheit vor Belästigungen durch Cannabis-Konsum“. Dort darf schon wegen der Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen nicht gekifft werden.

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