Urteil am Landgericht MünchenKidnapper entführt 15-Jährigen – und kommt mit Bewährung davon

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Das Landgericht verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren – und setzt diese zur Bewährung aus.
Das Landgericht verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren – und setzt diese zur Bewährung aus. (Foto: Robert Haas)
  • Ein 23-Jähriger entführt nach einem gescheiterten Falschgeld-Deal einen unbeteiligten 15-Jährigen, um seine 2000 Euro zurückzuerpressen.
  • Das Landgericht München verurteilt den Angeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen erpresserischen Menschenraubes.
  • Der Richter bezeichnet die Tat als "Anhäufung von schlechten Ideen und dummen Entscheidungen" eines unreifen Täters.
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Ein 23-Jähriger wird bei einem Falschgeld-Deal abgezockt und entführt einen unbeteiligten Jugendlichen, um sein Geld zurückzuholen. Das – und was danach alles passiert – nennt das Gericht „eine Anhäufung von schlechten Ideen und dummen Entscheidungen“.

Von Susi Wimmer

„Ich glaube, Sie sind eigentlich ein netter Typ“, sagt der Richter zum Angeklagten. Und eigentlich würde er diese Straftat eher im Jugendbereich anordnen, fährt Matthias Braumandl fort. Wohl deshalb, weil der Angeklagte und die Idee, an Geld zu kommen, gleichermaßen unreif, dumm und unausgegoren waren: Nach einem ohnehin schon wahnwitzigen Falschgelddeal in Neuperlach, der dem 23-Jährigen nur eine Ladung Pfefferspray in den Augen einbrachte und sonst nichts, schnappte er sich einen unbeteiligten 15-Jährigen und entführte ihn in seinem Auto, um Geld zu erpressen. Dafür verurteilte die Kammer ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren – und setzte sie zur Bewährung aus.

„Eine Anhäufung von schlechten Ideen und dummen Entscheidungen“, sei das alles gewesen, so die 20. Strafkammer: Allein dass der Angeklagte im Fernsehen eine Dokumentation über Falschgeld sieht, „und dann auf die Idee kommt, sich auch welches zu holen“. Dann über Telegram einen „Dealer“ ausfindig macht, der ihm für 2000 echte Euro Falschgeld im Nennwert von 16 000 Euro besorgen will und die Übergabe in Neuperlach stattfinden solle, wo der 23-Jährige selbst das Gefühl hatte, „dass da das Verbrechen wohnt“.

Über 500 Kilometer reiste der Angeklagte im Februar letzten Jahres für den Deal nach München, nur um von einer Gruppe Jugendlicher „bilderbuchmäßig abgezockt“ zu werden, so das Gericht.  Er übergab die 2000 Euro, erhielt nur leere Kuverts und Pfefferspray ins Gesicht. Dann rannten die Jugendlichen davon. Und ein junger Kerl, „der Einzige, der nur zufällig in der Nähe rumstand und nicht weglief“, ein 15-Jähriger, „der damals aussah wie elf, ein Lauch“, so die Kammer, den habe der Angeklagte als mutmaßlichen Mittäter ausgemacht. Tatsächlich, so das Gericht, hatte er mit der Sache nichts zu tun, „kann sein, dass er Leute aus der Gruppe kannte“.

Der Angeklagte habe den Burschen mit einem Messer bedroht und sei mit ihm stundenlang durch München gefahren. Offenbar habe er bemerkt, dass er den Falschen gekidnappt hatte, „und dann wird es noch dümmer“, so Braumandl. Er zwang sein Opfer, seine Eltern anzurufen, damit die 2000 Euro beschaffen sollten. Trotz aller Dummheit habe der Täter aber durchaus auch kriminelle Energie an den Tag gelegt: Damit man das Handy des Geschädigten nicht orten konnte, spielte er ihm eine Verschlüsselungs-App auf.

Auf der Autobahn A8, nach einem Telefonat mit Freunden, habe der Angeklagte erkannt, „dass das alles nichts mehr wird“, so das Gericht. Er ließ den Burschen an einer Raststätte aussteigen, gab ihm noch zehn Euro für eine Semmel, das sei dann wieder „anständig“ gewesen. Erhebliche Pluspunkte habe es dem Angeklagten auch eingebracht, dass er auf Anraten seines Anwalts Walter Teusch sofort alles gestanden habe. „Das hat Ihnen einen Haftbefehl erspart“, sagt Braumandl.

Das sei eine skurrile Geschichte gewesen, meint der Richter, „fast schon lustig – aber halt nicht für jeden“. Das Opfer leide immer noch unter der Tat, die Mutter des heute 17-Jährigen habe offenbar während ihrer Zeugenaussage „kurz überlegt, ob sie auf Sie losgehen soll“. Und auch der Angeklagte selbst habe sich wohl seine berufliche Zukunft verbaut. Ob er jetzt noch eine Ausbildung zum Justizwachtmeister oder ein Lehramtsstudium beginnen könne, sei fraglich.

Da es einen Täter-Opfer-Ausgleich gegeben habe, habe das Gericht den Strafrahmen für erpresserischen Menschenraub nach unten verschieben und eine Freiheitsstrafe zur Bewährung verhängen können. In den nächsten drei Jahren dürfe er sich nichts zu Schulden kommen lassen, mahnt das Gericht. Aber man gehe davon aus, „dass dass das erste und einzige Mal war“, in dem der 23-Jährige gestrauchelt sei. Noch im Gerichtssaal nahm er das Urteil an, ebenso die Staatsanwaltschaft.

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