Prozess am AmtsgerichtKellner prügeln sich um Wiesntische

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Bei schönem Wetter lassen sich für Wiesn-Kellner in den Biergärten der Zelte gute Umsätze erzielen. Nur nicht überall. Um ein Gerangel um die besten Tische ging es nun am Münchner Amtsgericht.
Bei schönem Wetter lassen sich für Wiesn-Kellner in den Biergärten der Zelte gute Umsätze erzielen. Nur nicht überall. Um ein Gerangel um die besten Tische ging es nun am Münchner Amtsgericht. (Foto: Stephan Rumpf)

Im Streit um eine angebliche Ausgleichzahlung für Tische mit weniger Umsatz soll eine Bedienung festgehalten und mit der Faust geschlagen worden sein. Aber bei Auseinandersetzungen auf dem Oktoberfest, die vor Gericht landen, erweist sich die Beweisaufnahme meist als etwas schwierig.

Von Susi Wimmer

Dass Wiesnbesucher um die besten Plätze auf dem Oktoberfest rangeln, das mag ja schon mal vorgekommen sein. Dass sich aber auch die Kellner um die profitabelsten Tische im Zeltbetrieb prügeln, dem konnte man jetzt am Münchner Amtsgericht lauschen: Gefährliche Körperverletzung, so lautete die Anklage gegen drei Männer, die am Ende nur noch zu zweit waren. Und wie so oft bei justiziablen Wiesngeschichten, erwies sich die Beweisaufnahme als etwas diffizil.

Glaubt man den Beteuerungen der Angeklagten, so hat die Staatsanwaltschaft offenbar die ganz falschen Männer vor Gericht gebracht. „Da liegt eine Verwechslung vor“, sagt der eine, während der andere sich sogar zum Opfer hochstilisiert: „Ich wurde von denen gepackt und gegen die Tischkante gedrückt, während ich zehn Masskrüge in der Hand hatte.“ Gäste hätten dazwischengehen müssen.

Aber zurück zum Anfang der Verhandlung. Da beim dritten Angeklagten der Anwalt erkrankt ist, wird sein Verfahren abgetrennt und er muss den Saal verlassen. Die Anwälte der anderen Männer sowie der Staatsanwalt und Richter Sebastian Schmitt führen im Hinterzimmer ein Rechtsgespräch, das aber zu keinem Ergebnis führt. Also trägt der Staatsanwalt die Anklageschrift und somit die Ermittlungsergebnisse der Polizei vor.

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Es war am letzten Wiesntag 2023, der auf den 3. Oktober fiel. Die drei Angeklagten arbeiteten als Kellner im Biergarten des Schützenfestzelts. Dort sollen sie dann einen anderen Kellner gegen die Wand gedrückt haben. Während zwei den Mann festhielten, schlug einer den Geschädigten mit der Faust auf den Hinterkopf. Oder, wie ein Zeuge später sagen sollte: „Der hat ihm volle Kanne eine reingehauen.“

Gearbeitet wird im Schützenfestzelt, so erfährt man, in Kellner-Dreier-Gruppen, jedes Trio ist für zwölf Tische zuständig. „Es ist fest eingeteilt, wer wann wo arbeitet“, erzählt der Geschädigte Michael T. (Name geändert). Und: „Vorne machst Du natürlich mehr Umsatz, als hinten bei den Toiletten.“ Was sich dann auf die Umsatzbeteiligung auswirkt. Schon die ganze Woche hätte sein Dreier-Team an den „schlechten Tischen“ bedient, sagt der 25-Jährige, dann sei der lukrative Bereich beim Haupteingang an der Reihe gewesen.

Die Gruppe der Angeklagten sei auf sie zugekommen und hätte gefragt, ob man die Tische tauschen könne, dafür würden sie auch eine Ausgleichszahlung in Höhe von 350 Euro auf den Tisch legen. Das Trio willigte nach Aussage des Geschädigten ein. Mehrfach, so berichtet Michael T., habe er das ausstehende Geld eingefordert, „aber da wurde es direkt gleich hitzig und wir sind wieder gegangen“.

Ein Wiesngast ist als Zeuge geladen und der berichtet, dass „sein Kellner“ Michael T. von zwei Männern festgehalten wurde, während ein Dritter, der einen Kapuzenpulli über den Kopf gezogen hatte, zuschlug. Ähnliches berichtet ein Kollege von T., allerdings kann keiner mehr mit Gewissheit sagen, wer nun was gemacht haben soll. Auch das Opfer selbst sagt, er sei „von hinten“ angegriffen worden, und wisse auch nicht, wer der Prügler sei.

Die Verteidiger Alexander Eckstein und Stefan Korn regen eine Einstellung des Verfahrens an. Auch Amtsrichter Sebastian Schmitt kommt am Ende zu dem Schluss, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreiche. So werden die Verfahren gegen beide eingestellt, einer von ihnen erhält allerdings eine Geldauflage und muss 500 Euro an die Tafel zahlen.

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