Eigentlich ist es ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat. Die Justiz erfährt von schwerwiegenden mutmaßlichen Straftaten und hält es für notwendig, sich Zugang zu Unterlagen zu verschaffen. Also beantragt die Staatsanwaltschaft bei Gericht einen Durchsuchungsbeschluss. Die gewünschten Dokumente müssen herausgegeben werden, andernfalls öffnen die Ermittler selbst Schränke und Schubladen. Alltag im Justizgeschäft.
MeinungMissbrauchsermittlungenDie Kirche ist nicht unantastbar

Kommentar von Bernd Kastner
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Ermittler sollen das Erzbischöfliche Palais in der Kardinal-Faulhaber-Straße, den Amts- und Wohnsitz von Kardinal Reinhard Marx, aufgesucht haben - mit Durchsuchungsbeschluss.
Catherina HessStaatsanwälte erwirken einen Durchsuchungsbeschluss für die Münchner Bistums-Zentralen. Das geschieht spät, aber immerhin, das Signal ist klar und notwendig.
