Prozess in MünchenGefängnismitarbeiter sollen Frau in JVA Stadelheim misshandelt haben

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Zwei Mitarbeiter der JVA Stadelheim sollen laut Anklage eine Frau in der Frauenhaftanstalt misshandelt haben.
Zwei Mitarbeiter der JVA Stadelheim sollen laut Anklage eine Frau in der Frauenhaftanstalt misshandelt haben. Sebastian Gabriel
  • Zwei Mitarbeiter der JVA Stadelheim sind wegen mutmaßlicher Misshandlung einer gefesselten Gefangenen in einem besonderen Haftraum angeklagt.
  • Das Opfer schilderte vor Gericht, dass die Männer sie schlugen und traten, während sie unbekleidet am Boden lag.
  • In Bayern läuft ein weiteres Verfahren gegen JVA-Mitarbeiter in Augsburg mit 131 mutmaßlichen Straftaten gegen 102 Häftlinge.
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Laut Staatsanwaltschaft befand sich die Gefangene nackt in einem Haftraum, als die beiden Angeklagten auf sie eingetreten haben sollen. Es ist nicht der einzige Fall in Bayern, bei dem sich JVA-Mitarbeiter vor Gericht verantworten müssen.

Laut Staatsanwaltschaft fesselten sie die Frau an Händen und Füßen, traten und schlugen auf sie ein, als sie nackt am Boden lag.
Am Amtsgericht München hat ein Prozess gegen zwei Gefängnismitarbeiter wegen mutmaßlicher Misshandlung einer Gefangenen begonnen. Sie sind wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. Zu Verhandlungsbeginn äußerten sich die jungen Männer zunächst nicht zu den Vorwürfen. „Es werden heute keine Einlassungen erfolgen“, sagte einer der beiden Verteidiger.

Dafür sagte das mutmaßliche Opfer aus. Laut Staatsanwaltschaft befand sich die Frau unbekleidet in einem besonders gesicherten Haftraum, genannt bgh, der Frauenabteilung der JVA Stadelheim. Die beiden Männer sollen auf sie losgegangen sein, obwohl sie „still, ruhig und unbekleidet im Schneidersitz in ihrer Zelle“ gesessen habe, wie die Staatsanwältin in ihrer Anklage verliest. Einer der beiden soll ihr mit seinem Stiefel in den Intimbereich und in den Bauch getreten haben. Außerdem soll ihr laut Ermittlern ein Knie in die Rippen gerammt worden sein. Nach dem mutmaßlichen Übergriff wurde die Frau nach Angaben der Ermittler angezogen und in ein anderes Gefängnis verlegt.

„Es waren drei Männer. Zwei schlugen mich, einer sah nur zu“, schildert die Frau vor Gericht. Sie spricht Englisch, hat einen Dolmetscher. „Er packte mich an den Haaren und schlug dann meinen Kopf auf den Boden“, sagt sie. „Der andere trat mich mit seinen Füßen.“ Die beiden Angeklagten haben während ihrer Aussage im Zuschauerraum Platz genommen, damit sie nicht in unmittelbarer Nähe der Zeugin sitzen. „Da war sehr viel Gewalt“, sagt die Frau, die ihre Verletzungen nach eigenen Angaben von einer Gefängnisärztin dokumentieren ließ. „Ich hatte zwei Monate lang blaue Flecken.“

Es ist nicht der einzige Fall dieser Art, der die bayerische Justiz beschäftigt. Rund eineinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen in der Augsburger JVA Gablingen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Justizbeamte erhoben.
Der ehemaligen JVA-Leiterin, ihrer früheren Stellvertreterin sowie einem ehemaligen Mitglied der Sicherungsgruppe des Gefängnisses werden unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Beschuldigten von Januar 2023 bis Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen solche Straftaten begangen haben. 102 Häftlinge seien Opfer der Taten gewesen. Auch im Gablinger Fall stehen die besonders gesicherten Hafträume (bgh) im Fokus.

Wie viele Verfahren dieser Art gegen Justizvollzugsbeamte in Bayern insgesamt laufen oder in den vergangenen Jahren eröffnet wurden, weiß das zuständige Ministerium nach eigenen Angaben nicht. „Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz liegen keine statistischen Daten zu Ihrer Fragestellung vor“, heißt es dazu.  „Justizvollzugsanstalten sind keine rechtsfreien Räume. Straftaten im Justizdienst sind inakzeptabel“, fügt ein Ministeriumssprecher noch hinzu. Und: „Wenn Straftaten im Amt begangen wurden, werden diese mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt und mit aller Konsequenz dienstrechtlich belangt.“

Für den Münchner Fall hat das Amtsgericht drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte demnach am 17. März fallen. „Ich bin kein Engel“, sagt das mutmaßliche Opfer vor Gericht. „Aber wenn ich etwas gegen das Gesetz tue, dann gehe ich ins Gefängnis.“ Und das, so betont sie, sollte ihrer Ansicht nach auch für die Beamten gelten.

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