Einlass zum "Isarrauschen" verweigert:Kein Fall von Diskriminierung

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Ein 44-Jähriger wollte 1000 Euro Schadenersatz, weil er beim Electro-Festival "Isarrauschen" abgewiesen wurde. Die Richterin wertet den Ausschluss aber als begründet

Von Stephan Handel

Ab wann ist ein Mensch zu alt zum Tanzen? Das kommt wahrscheinlich auf seine körperliche Verfassung an - und auf die dargebotene Musik. Für das "Isarrauschen" auf der Praterinsel war 2017 jedenfalls ein Münchner von 44 Jahren zu alt: Ihm wurde mit eben dieser Begründung der Einlass verweigert. Das wollte er sich nicht gefallen lassen und klagte vor dem Amtsgericht, allerdings ohne Erfolg: Die Richterin konnte keine Diskriminierung erkennen.

Der Kläger berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dass Benachteiligungen unter anderem wegen des Alters verbietet und forderte 1000 Euro Schadenersatz. Er habe die Abweisung als besonders kränkend empfunden, sehe auch nicht so alt aus und verwies auf seine deutlich jüngere Partnerin, die bestimmt nicht mit ihm zusammen wäre, wenn er wie ihr Vater aussähe.

Der Veranstalter des Isarrauschens hielt entgegen, dass er aufgrund beschränkter Kapazitäten des Veranstaltungsbereichs das Personal am Einlass angewiesen habe, nicht passende Gäste abzuweisen. Es habe kein generelles Einlassverbot für Personen ab 35 Jahren bestanden, die Zielgruppe der Veranstaltung seien jedoch Personen zwischen 18 und 28 Jahren gewesen. Daher würden Gäste älteren Semesters, gerade auch in Gruppen, wohl auch künftig abgewiesen werden. Wer rein dürfe und wer nicht werde nach dem äußeren Eindruck der Gäste entschieden, nach ihrem Alter würden sie nicht gefragt. Um eine homogene Gruppe zu erhalten, würden die Gäste nach einer bestimmten Zielgruppe ausgesucht. Diese solle vom Aussehen her passend gekleidet, vom Alter her optisch in die Zielgruppe passen und auch nicht alkoholisiert sein. Der Kläger und seine Freunde hätten optisch nicht in diese Zielgruppe gepasst, was auch an deren optischen Alter gelegen haben mag.

Das fand die Richterin schlüssig: Das Gericht gehe davon aus, heißt es in der Urteilsbegründung, "dass es sich bei dem Event Isarrauschen um eine Veranstaltung handelte, bei der junge Münchner Electronic-DJs auflegten. Die Kapazität auf der Praterinsel war auf 1500 Gäste beschränkt. Eine Unterscheidung beim Einlass nach dem optischen Alter ist bei solchen Veranstaltungen nicht nur typisch, sondern hält auch einer vernünftigen Betrachtungsweise stand. Bei derartigen Disco-Veranstaltungen steht nicht allein die Musik im Vordergrund, sondern das gemeinsame Feiern. Daher ist eine Auswahl der Gäste, um einen gelungenen Abend zu gestalten, vernünftig." Und deshalb sei "die vorliegende Benachteiligung auch hinnehmbar." Das Alter der Richterin ist nicht bekannt. (AZ.: 122 C 5020/18)

© SZ vom 29.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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