So einen Auftrieb gibt es nur selten im Herzogpark, wo es ja eigentlich eher ruhig zugeht. Rund 50 Menschen haben sich an diesem Montagvormittag vor den Häusern Mauerkircherstraße 17 und 19 versammelt, der Anlass: Augenschein-Termine des Verwaltungsgerichts.
In mehreren Verfahren geht es darum, ob eine geplante Nachverdichtung im Hinterhof sowie eine Dach-Aufstockung des Vorderhauses zulässig sind – und ob es sich bei dem Doppel-Mietshaus tatsächlich um ein Denkmal handelt, wie das zuständige Landesamt befunden hat. Die meisten Menschen, die sich versammelt haben, sind Mieterinnen und Mieter der beiden Gebäude und Nachbarn. Ihnen geht es um noch mehr: den Investoren ihren unerbittlichen Widerstand gegen deren Methoden und Pläne zu demonstrieren.
Die Familie S. hat das Doppel-Anwesen mit insgesamt 21 Wohnungen vor gut drei Jahren von einem Nachfahren der Wittelsbacher-Dynastie übernommen und seitdem immer wieder Anstoß ausgelöst: Mal wurden Wohnungen in WG-Zimmer aufgeteilt, die dann möbliert und zu Quadratmeterpreisen von 100 Euro auf den Markt kamen.
Mal kündigten die Söhne des Familienoberhaupts Rudolf S mehrere langjährige Mietverträge – wegen angeblichen Eigenbedarfs. Allerdings kamen die Vermieter damit vor dem Amtsgericht viermal nicht durch. In einem Urteil machte das Gericht „erhebliche Zweifel“ an der angeblich beabsichtigten Eigennutzung geltend. Die Familie S. legte viermal Berufung ein. Zuletzt, Mitte September, stoppte die Stadt München Bauarbeiten im Haus, weil sie den Denkmalschutz gefährdet sah.
Nun also die Termine des Verwaltungsgerichts. In den ersten zwei Verfahren ging es darum, dass Nachbarn ihre Rechte durch den beantragten Neubau eines neuen fünfstöckigen Wohnhauses im bisher grünen und baumbestandenen Hinterhauses verletzt sahen.
Die betroffene Häuserzeile an der Mauerkircherstraße ist von schönen, etwa 100 Jahre alten Mietshäusern geprägt – und nicht etwa von Luxusvillen wie weiter hinten im Herzogpark. Die Besonderheit dort sind tatsächlich die Hinterhöfe. Denn sie sind über Grundstücksgrenzen hinweg miteinander verbunden.

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Mieter eines Hauses in Bogenhausen bekommen die Kündigung. Die Eigentümerfamilie plant dort angeblich ein Mehr-Generationen-Haus mit einer Studenten-WG. Doch vor Gericht wirkt einiges an ihren Plänen seltsam unstimmig.
Am Rande des Augenscheintermins berichten Anwohnerinnen und Anwohner, wie dort früher die Kinder spielten und man abends beisammen saß. Das ist zumindest an der Mauerkircherstraße 17/19 vorbei. Der Garten ist verwildert, die Vermieter hätten ein Betretungsverbot erlassen, heißt es. Auf die Frage, ob man ihm ein paar Fragen stellen könne, antwortet Rudolf S.: „Nein.“ Auch sonst äußert sich die Familie nicht zu der Immobilie.
Während der mündlichen Verhandlung, die auf dem Fußweg der Mauerkircherstraße stattfindet, sagt eine Klägerin über den beantragten Neubau: „Der legt sich wie ein Kreuzfahrtschiff in den Hinterhof.“ Doch der Vorsitzende Richter Josef Beil macht den klagenden Nachbarn keine Hoffnung: Das gesetzlich festgeschriebene Gebot der Rücksichtnahme sei hier nicht verletzt, „beide Klagen werden keine Aussicht auf Erfolg haben können“.
Am Mittag dann geht es weiter in Sitzungssaal 4 des Verwaltungsgerichts an der Bayerstraße. Diesmal soll es um die wichtigere Frage des Denkmalschutzes gehen. Die Familie S. hat mehrere Klagen gegen die Stadt München und ihre Lokalbaukommission (LBK) eingereicht. Die LBK hatte der Familie S. weder eine Baugenehmigung, noch einen Bauvorbescheid erteilt wie beantragt – unter anderem mit Verweis auf den Denkmalschutz. Aus Sicht der Familie S. sind die Gebäude aber nicht denkmalwürdig.
Das Gericht allerdings kündigt an, es müsse gar nicht über die Denkmaleigenschaft entscheiden, da die Anträge der Bauherren formal nicht korrekt seien und somit keine Grundlage für eine Baugenehmigung sein könnten.
Denkmalschutz? Ein Rückschlag für die Eigentümerfamilie
Der Anwalt der Familie S. bittet das Gericht aber dennoch um eine vorläufige Einschätzung zur Denkmalwürde. Und die gab das Gericht dann auch: „Die Gebäude können als Denkmal angesehen werden“, sagte Richter Beil. Sie seien Dokumente einer Bauzeit der Zwanziger- und Dreißigerjahre, „das ist an den Fassaden und der Innenausstattung ablesbar“. Auch städtebaulich sieht das Gericht eine ausreichende geschichtliche Bedeutung, um den Denkmalstatus zu rechtfertigen.
Für die Familie S. und ihre Bauabsichten ist der Tag vor Gericht somit ein Rückschlag. „Es geht um enorme Werte und die Frage einer Fehlinvestition auf Grundlage behördlicher Akten“, sagt ihr Anwalt im Laufe der Verhandlung. Als die Familie S. die Gebäude nämlich kaufte, stand noch kein Denkmalschutz im Raum. Die Entscheidung dafür fiel erst 2024. Dem Anwalt zufolge arbeiten die Familie S. und ihr Architekt aber schon an einem neuen Vorschlag, den sie diesmal im Einvernehmen mit der LBK entwickeln wollen.
Dem Bezirksausschuss Bogenhausen liegt auch schon ein neuer Antrag auf Vorbescheid vor, diesmal mit einem kleineren Haus im Hinterhof. Das Gremium hat das Projekt, wie schon bei früheren Anträgen, auch diesmal einstimmig abgelehnt – unter anderem, weil mit dem Baukörper „fast der gesamte erhaltenswerte Baumbestand unwiederbringlich verloren“ ginge.

