München:Im Widerspruch zur Demokratie

Bayerischer Verfassungsgerichtshof schafft Corona-Ausschüsse ab

Von Berthold Neff

Als es die hohen Infektionszahlen während der Corona-Pandemie so gut wie unmöglich machten, dass die Bezirksausschüsse (BA) in voller Besetzung tagten, kam die Änderung der Gemeindeordnung gerade recht. Auch in verkleinerter Runde, zum Beispiel in sogenannten Ferienausschüssen, sollten Beschlüsse gefasst werden können. Kleinere Gruppierungen sahen sich durch diese Regelung allerdings ausgebremst, denn sie hätten dann in den Sitzungen nicht mehr präsent sein können. Die Linkspartei reichte deshalb, vertreten durch zahlreiche Mandatsträger, darunter auch Erich Utz, BA-Mitglied in Sendling-Westpark, Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Vergangene Woche waren sie damit erfolgreich. Die Richter halten die coronabedingte Änderung der Gemeindeordnung für Sitzungen kommunaler Gremien für nicht mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit vereinbar und erklärten sie für nichtig. Es kämen zum Beispiel Hybridsitzungen, bei denen ein Teil der Gemeinderatsmitglieder der Präsenzsitzung per Ton-Bild-Übertragung zugeschaltet ist, als milderes Mittel in Betracht. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof betonte, dass bereits gefasste Beschlüsse solcher verkleinerter Ausschüsse Bestand haben. Erich Utz zeigte sich zufrieden. Die Linke habe ein "wichtiges Urteil für eine funktionierende Demokratie erstritten. Utz: "Politik vor Ort lebt von kommunaler Mitbestimmung - gerade auch in Krisenzeiten."

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