Polizeieinsätze bei der IAA:Fix beim Festnehmen, lahm beim Antworten

IAA Mobility - Protest

Aktivisten hängten Banner an einer Brücke der A96 auf - und blockierten so die ganze Autobahn.

(Foto: dpa)

Wer bei der IAA Autobahnen blockierte, landete schnell in Präventivhaft. Später entschieden Richter allerdings zugunsten der Klimaaktivisten. Auf Nachfrage lässt sich die Polizei viel Zeit.

Von Bernd Kastner

Oft ist die Polizei ganz fix. Dann etwa, wenn sie einen Bankräuber einfangen oder Klimaaktivisten von einer Autobahnbrücke holen will. Da kommt sie mit Tatütata und Blaulicht angesaust. Mitunter aber ist die Polizei nicht ganz so schnell. Dann zum Beispiel, wenn man ihr ein paar Fragen stellt, zum Beispiel zu ihrem Agieren im Rahmen der Automobilmesse IAA. Anfang September kamen einige Brückenkletterer in Präventivhaft, bis zum IAA-Ende sollten sie "eingesperrt" bleiben, was CSU-Generalsekretär Markus Blume goutierte: "So läuft's in Bayern!" Man wollte verhindern, dass die Aktivisten erneut die Sperrung einer Autobahn verursachen.

Den vorsorglichen Gewahrsam muss die Polizei bei einem Amtsgericht beantragen. Fragt man nach IAA-Ende, das war vor zwei Wochen, nach einer Bilanz der Präventivhaft in Form von Zahlen, beginnen die Zuständigen im Präsidium offenbar nachzudenken. Nach zwei Tagen die Rückfrage: Immer noch interessiert an einer Antwort? Ja, bitte! Man wartet weiter, stellt sich vor, wie die Antwort im Entwurfsstadium eine Schleife nach der anderen in der Ettstraße dreht und sich dabei womöglich verknotet.

Schließlich die Mail aus der Ettstraße, mit Dank für die Geduld. Es wurden elf Personen in polizeilichen Gewahrsam genommen, und dass diese Maßnahmen "zunächst allesamt" vom Amtsgericht bestätigt wurden. Unbeantwortet bleibt, wie viele Haftanträge gleich abgelehnt, und wie viele in zweiter Instanz gekippt wurden. Dabei haben Anwälte der Aktivisten längst vermeldet, dass die Polizei in einigen Fällen mit ihrem Ansinnen scheiterte. Bei einem politisch so umstrittenen Mittel wie der Präventivhaft stellt sich die Frage, wie das Präsidium seine juristische Niederlage beurteilt.

Für das Formulieren der Antwort braucht die Polizei zwei Wochen Zeit. Am Tag nach der Bundestagswahl schickt sie schließlich drei Sätze: Dass es "zu den elementaren Verfassungsgrundsätzen" gehöre, dass bei "Rechtskonflikten" eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden könne. "Dies bedeutet somit auch, dass polizeiliches Handeln grundsätzlich im vollen Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt." Richter, auch das schreibt die Polizei, seien "grundsätzlich unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen".

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