MeinungProtestaktion vor GerichtHausbesetzungen sind eine Form von Notwehr

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Kommentar von Bernd Kastner

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Bei der IAA im Jahr 2021 ist ein Protestteilnehmer vor einem besetzten Haus auf einen Baum geklettert.
Bei der IAA im Jahr 2021 ist ein Protestteilnehmer vor einem besetzten Haus auf einen Baum geklettert. Peter Kneffel/dpa

Die Aktion während der IAA war nicht legal, aber legitim. Das Gute an dem Prozess war: Er richtete den Fokus auf vermeintlich Selbstverständliches. Dazu gehört auch die Pressefreiheit.

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Legal war es nicht, was die vier jungen Menschen gemacht haben, als sie ein leer stehendes Haus des Freistaats besetzten, um gegen die Automesse IAA zu protestieren. Das Amtsgericht sprach die Aktivisten des Hausfriedensbruchs schuldig. Und doch ist es legitim, was die Aktivistinnen und Aktivisten getan haben. Ja, es ist nicht nur in Ordnung, gegen die fortschreitende Zerstörung der Lebensgrundlagen zu protestieren, es ist zwingend notwendig.

Solange die politisch Verantwortlichen im Bund, in Bayern und im Münchner Rathaus nur halbherzigen Klimaschutz betreiben, müssen sie damit rechnen, dass es immer öfter Aktionen des zivilen Ungehorsams gibt, seien es Straßenblockaden oder Hausbesetzungen. Diese sind Ausdruck der Wut und Verzweiflung vieler, vor allem junger Menschen, die wissen: Wenn wir so weitermachen, ist die Erde bald unbewohnbar. Um aufzurütteln, stören sie den gewohnten Trott des Immer-weiter-so in Richtung Verderben, das ist eine Form von Notwehr. Der Staat kann die Aktivsten kriminalisieren und sanktionieren, die Strafgesetze geben einiges her. Sinnvoller wäre es, die Energie in konsequenten Klimaschutz zu investieren und dabei auch die Autoindustrie nicht zu schonen.

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Von Bernd Kastner

Das Gute an dem Hausbesetzer-Prozess mit seinen symbolischen Mini-Strafen ist, dass er den Fokus auf vermeintlich Selbstverständliches richtete. Dazu gehört auch die Pressefreiheit. Das Gericht hat einen Journalisten verurteilt, weil er in das besetzte Bürogebäude gegangen ist, um von dort aus zu berichten. Darüber sollte eine zweite Instanz noch einmal nachdenken. Denn oft ist es für Journalistinnen und Journalisten nötig, mit eigenen Augen und Ohren zu sehen und zu hören, worüber sie berichten.

Das gilt in einer aufgeladenen Atmosphäre während der IAA, als es auch darum ging, das Agieren der Polizei unmittelbar zu beobachten. In anderen Fällen kann es nötig sein, sich beispielweise einen Eindruck von einer Flüchtlingsunterkunft zu verschaffen, auch nachts, auch ohne amtliche Einladung.

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Nein, es ist keine neue, im Prozess gewonnene Erkenntnis, aber doch eine mahnende Erinnerung: ohne freie Presse keine Demokratie, ohne Umweltschutz kein Weiterleben. Was dafür zu tun ist, was notwendig und erlaubt ist, muss immer wieder neu diskutiert und verhandelt werden. Dabei sollte gelten, in der Politik wie vor Gericht: im Zweifel für die Pressefreiheit und für den Klimaschutz.

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