Süddeutsche Zeitung

IAA-Gegner:Klimaaktivisten erwartet nur begrenzter Strafrahmen

Der Prozess gegen drei Aktivisten, die bei der Internationalen Automobilausstellung die Lindauer Autobahn blockiert haben, soll vor einem Einzelrichter stattfinden. Der ist nur für die leichteren Fälle zuständig.

Von Bernd Kastner

Das Gericht bremst die Staatsanwaltschaft aus: Der Strafprozess gegen zwei Frauen und einen Mann, die 2021 während der Automesse IAA eine Autobahn blockiert haben, wird nicht vor dem Schöffengericht stattfinden, sondern vor einem Einzelrichter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Das hat das Gericht am Donnerstag bekannt gegeben. Diese Entscheidung ist mehr als eine Formalie. Die Staatsanwaltschaft München II wollte die Anklage gegen die drei Klimaaktivisten vor dem Schöffengericht verhandelt wissen, als "Akt der Generalprävention".

Ein Schöffengericht ist zuständig, wenn der zu erwartende Strafrahmen zwischen zwei und vier Jahren Haft liegt. Das Fürstenfeldbrucker Schöffengericht aber geht von einer geringeren Strafe aus und reicht die Anklage an einen Strafrichter weiter. Dieser ist für die leichteren Fälle zuständig und kann maximal zwei Jahre Haft verhängen. Konkret formuliert wird die Strafforderung der Staatsanwaltschaft erst am Ende der Hauptverhandlung. Die Anklagebehörde kann gegen die aktuelle Entscheidung aus Fürstenfeldbruck Beschwerde einlegen. Tut sie das nicht, wird demnächst ein Termin für die Hauptverhandlung bestimmt.

Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft München II die drei Aktivisten wegen des Vorwurfs der Nötigung in 1296 Fällen. So viele Personen sollen bis zu eineinhalb Stunden in einem fünf Kilometer langen Stau auf der Lindauer Autobahn gestanden haben. Es war der erste Tag der IAA im September 2021, als sich zwei der IAA-Gegner bei Germering von einer Eisenbahnbrücke über der A 96 abseilten und ein Transparent spannten: "Block IAA." Die dritte Person machte Fotos.

Nachdem die Polizei die Fahrbahn Richtung München aus Sicherheitsgründen gesperrt hatte, bildete sich der Stau. Gegen die beiden Klimaaktivisten, die an den Seilen hingen, beantragte die Polizei unmittelbar nach der Aktion Präventivhaft. Das Amtsgericht Erding stimmte zu, um zu verhindern, dass die beiden während der IAA nochmals eine Straße blockieren. Wenig später aber erklärte das Landgericht Landshut diese Sanktion bei einer weitgehend identischen Aktion für rechtswidrig.

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