Prozess um Markenschutz:Nur in München steht ein Hofbräuhaus

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"Wir sind sehr erfolgreich, und es gibt Leute, die sich da dranhängen wollen", sagt Stefan Hempl, Pressesprecher des Hofbräuhauses. (Foto: Catherina Hess)

Die Brauerei zieht wegen eines Bieres aus Dresden vor Gericht, das ihrer Ansicht nach ihre Markenrechte verletzt. Dabei können sich auch die Sachsen auf eine jahrhundertealte Tradition berufen.

Von Susi Wimmer

Mitten in der Altstadt, am Platzl, steht in München ein Hofbräuhaus. Und das bereits seit anno domini 1607. Heute fliegen in den Filialen in Las Vegas genauso die Krüge zum Himmel wie in China oder im brasilianischen Belo Horizonte. In mehr als 40 Länder der Welt exportiert Hofbräu sein Bier. Und falls ein Geschäftsmann den Versuch wagt, den Markennamen Hofbräuhaus oder Hofbräu so oder in ähnlicher Form zu verwenden, werden die Münchner bierernst. So wie jetzt bei einem Bier, das den Namen "Dresdner Hofbrauhaus" tragen soll. Nachdem sämtliche Einigungsversuche die Isar hinunterschwammen, müssen sich die beiden Parteien demnächst vor dem Kadi treffen.

"Ich versteh' die ganze Aufregung nicht", erklärt John Scheller in breitem Sächsisch. Der Dresdner betreibt mehrere Edeka-Märkte in seiner Stadt. Auch an der Hamburger Straße, und dort stand früher das Dresdner Hofbrauhaus. Das erhielt laut deren Webseite 1731 das Schankrecht und wurde etwa 1870 als "Hofbrauhaus Aktienbrauerei" im Handelsregister vermerkt. Doch im Jahr 1921 fielen Gasthof und Brauerei in einen Tiefschlaf, der Name verschwand. Bis fast 100 Jahre später ein Prinz namens John Scheller erschien und die Marke wieder wach küsste.

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"Wir legen Wert auf Historie", erzählt Scheller. So befindet sich im Edeka-Markt der alte Brunnen der Brauerei, den Scheller freilegen ließ, abgedeckt unter einer Glasplatte. "Wir wollen halt für die Leute in der Umgebung was machen." Dazu fand sich auch noch das historische Rezept, mit dem dereinst das Bier gebraut wurde. Und so entstand die Idee, dass man das Bier nachbraut und in den Edeka-Märkten verkauft. "Wir haben ein eingetragenes Patent", versichert der Dresdner, "eine Wort-Bild-Marke." Außerdem ist er der Meinung, dass der Ausdruck "Hofbrauhaus" umgangssprachlich sei und gar nicht geschützt werden könne.

Doch über den Markt wachen die Markenanwälte und Domainbeobachter des Münchner Hofbräuhauses mit seiner Biermarke Hofbräu und der Abkürzung HB, mit Krönchen oben drauf. Im Jahr 1879 wurde die Marke beim kaiserlichen Patentamt eingetragen. Und zwar mit "äu" genauso wie mit "au". "Die Amerikaner etwa können kein Äu aussprechen, da heißt es Hofbrauhaus", erklärt Pressesprecher Stefan Hempl.

Und im Sinne ihrer Franchise-Nehmer, die für den Markennamen bezahlen müssen, prüfe man in München ganz genau die richtige Buchstabenwahl bei der Konkurrenz. Und dabei gehe es nicht nur um das Bier und das Wirtshaus. Auch Merchandising-Produkte vom Filzhut bis zur Bade-Ente mit HB-Logo müssten geschützt werden. "Wir sind sehr erfolgreich, und es gibt Leute, die sich da dranhängen wollen", sagt Hempl. Mit Blick auf die Dresdner meint er: "Wir haben die älteren Rechte." Und in Dresden sei der Name zudem fast 100 Jahre nicht genutzt worden.

Das Hofbräuhaus ist schon häufiger gegen Wirtschaften vorgegangen

Es ist nicht das erste Mal, dass das Hofbräuhaus seinen Namen verteidigt. In Solln etwa musste sich 2020 ein Wirtshaus umbenennen, weil es "Hofbrauhaus-Stub'n" hieß, und am Ende fiel der "Hof" im Namen unter den Wirtshaustisch. 2018 musste in Sachsen-Anhalt der "Aschersleber Hofbräu" sein Betriebsschild vom Nagel hängen, obwohl die Brauerei höchstens 1000 Liter pro Jahr in heimatlichen Gefilden unter die Leute brachte.

Der für vergangene Woche angesetzte Termin vor dem Münchner Landgericht musste aufgrund eines positiven Corona-Tests eines Beteiligten verschoben werden. "Wir gehen gegen jeden vor, zum Schutz für unsere Partner", sagt Hofbräu-Pressesprecher Hempl. "Ich bin kein Trittbrettfahrer, ich lass' mich nicht einschüchtern", sagt John Scheller. Das letzte Wort wird das Zivilgericht im Februar haben.

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