Paketpost-Areal in NeuhausenBürgerentscheid abgelehnt – Hochhäuser dürfen gebaut werden

Lesezeit: 2 Min.

155 Meter hoch sollen die zwei Türme nach den Plänen des Investors neben der früheren Paketposthalle in die Luft ragen. Die Bürger dürfen nun jedenfalls nicht darüber abstimmen.
155 Meter hoch sollen die zwei Türme nach den Plänen des Investors neben der früheren Paketposthalle in die Luft ragen. Die Bürger dürfen nun jedenfalls nicht darüber abstimmen.
Visualisierung: Herzog/de Meuron
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist die Klage des Vereins "Hochhausstop" für einen Bürgerentscheid ab und macht damit das Baurecht für zwei 155-Meter-Hochhäuser an der Paketposthalle rechtskräftig.
  • Münchens Bürger dürfen nicht über die geplanten Hochhäuser abstimmen, da das Gericht die Fragestellung des Bürgerbegehrens als "nicht bestimmt genug" bewertete.
  • Die Hochhausgegner können noch eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan einreichen.
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist eine Klage des Vereins „Hochhausstop“ zurück. Das Baurecht für das Paketpost-Areal mit den zwei 155 Meter hohen Türmen wird damit rechtskräftig. Ein letztes juristisches Mittel bleibt aber noch.

Von Sebastian Krass

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Münchens Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht über die zwei 155-Meter-Hochhäuser an der Paketposthalle abstimmen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage des Vereins „Hochhausstop“ auf die Zulassung seines Bürgerbegehrens abgewiesen. Das gab das Gericht am Montag in einer Pressemitteilung bekannt.

Das Baurecht für das Quartier mit knapp 1200 Wohnungen und 3000 Arbeitsplätzen im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg, das der Stadtrat politisch bereits beschlossen hat, wird nun rechtskräftig. Die Hochhäuser würden, wenn sie tatsächlich gebaut werden, die höchsten Gebäude Münchens, vor dem 146 Meter hohen O₂-Tower am Georg-Brauchle-Ring.

Die Initiative „Hochhausstop“ um den CSU-Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper hatte im Frühjahr 2025 knapp 50 000 Unterschriften für eine Hochhaus-Obergrenze von 60 Metern eingereicht und damit die Zahl der nötigen Unterschriften deutlich übertroffen.

Der Stadtrat lehnte die Zulassung des Bürgerbegehrens und den daraus resultierenden Bürgerentscheid aber ab. Das Hauptargument war, dass das die Planungshoheit der Stadt zu stark einschränken würde. Diese Linie hatte in erster Instanz schon das Verwaltungsgericht München bestätigt. Mit ihrer Berufung dagegen sind die Hochhausgegner nun gescheitert.

Die Frage im Bürgerbegehren lautete: „Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, damit in Neuhausen im Umfeld der Paketposthalle kein Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?“ Diese Frage aber sei, so urteilte der VGH, „nicht bestimmt genug und darf deshalb nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids sein“.

Bei der Unterschriftensammlung gab es zur Frage eine Begründung des Bürgerbegehrens. Die aber würde bei einem Bürgerentscheid nicht mehr vorliegen. Deshalb müsse sich schon „aus der Frage selbst ergeben, zu welchen Maßnahmen die Stadt München im Falle des Erfolgs des Bürgerentscheids verpflichtet wäre“, erklärt der VGH. Die vorliegende Frage aber lasse offen, wie „das Ziel der Höhenbegrenzung“ erreicht werden solle. Die Entscheidung des VGH ist unanfechtbar.

Man bedauere, dass es den Münchnerinnen und Münchnern „verwehrt wird, selbst über den Dammbruch zu entscheiden, mit dem zwei 155 Meter hohe Wolkenkratzer neben der Paketposthalle realisiert werden sollen“, erklärten Robert Brannekämper und Wolfgang Czisch, die beiden Vorsitzenden von „Hochhausstop“.

Münchens früherer Oberbürgermeister Christian Ude (SPD), der sich den Hochhausgegnern angeschlossen und damit gegen die Linie seiner Partei im Rathaus gestellt hat, nahm Bezug auf den Bürgerentscheid von 2004, der eine Hochhaus-Obergrenze von 100 Metern festschrieb: „Was aber die Bürger entschieden haben, dürfen auch nur die Bürger wieder zurücknehmen.“ Die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat sei eine „dreiste Bevormundung der Münchner Bürger – Gerichtsurteile hin oder her“.

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) stellte dagegen in einer Mitteilung klar: „Diese Entscheidung ist kein Grundsatzurteil gegen Bürgerbeteiligung – und sie ist erst recht kein Hochhausentscheid für ganz München.“ Wer anderes behaupte, führe die Bürger in die Irre.

Der Investor, die Büschl-Unternehmensgruppe aus Grünwald, will nach eigenen Angaben schnell mit den Bauarbeiten für das Projekt auf dem Grundstück an der zentralen Bahnachse auf Höhe der S-Bahnstation Hirschgarten beginnen. Das städtebauliche Konzept mit der markanten Form der nach innen gewölbten Hochhäuser stammt vom Baseler Architekturbüro Herzog/de Meuron. Die Fertigstellung ist nach bisheriger Planung für 2033 geplant.

Endgültige juristische Sicherheit gibt es für das Paketpost-Projekt aber noch nicht. Gegen den Bebauungsplan, den die Stadt erlassen hat, ist binnen eines Jahres eine Normenkontrollklage vor dem VGH möglich. Die Hochhausgegner haben bereits durchblicken lassen, dass sie diesen Weg anstreben.

Der Mit-Initiator Brannekämper wollte sich am Montag nicht im Detail dazu äußern. Er kündigte aber an, man werde den Beschluss des Stadtrats „eingehend prüfen und danach entscheiden, wie wir weiter für den Erhalt unserer weltberühmten und beliebten Stadtsilhouette eintreten und weiterkämpfen können“.

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SZ PlusVon Elisa von Grafenstein, Julian Hosse und Sebastian Krass

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