„Eine Frage der Gerechtigkeit“Münchner Wohnen soll Heizkosten von knapp 300 000 Euro zurückzahlen

Lesezeit: 3 Min.

Den Bewohnern der Münchner-Wohnen-Liegenschaft zwischen Stösser-, Winterstein- und Fortnerstraße werden aller Voraussicht nach insgesamt rund 300 000 Euro zuviel bezahlter Heizkosten zurückerstattet.
Den Bewohnern der Münchner-Wohnen-Liegenschaft zwischen Stösser-, Winterstein- und Fortnerstraße werden aller Voraussicht nach insgesamt rund 300 000 Euro zuviel bezahlter Heizkosten zurückerstattet.
Robert Haas
  • Der Münchner Stadtrat will die Rückerstattung von knapp 300 000 Euro zu viel gezahlter Heizkosten an Mieter der städtischen Wohnanlage im Hasenbergl beschließen.
  • In den Jahren 2022 und 2023 mussten Mieter bis zu 12 000 Euro Heizkosten nachzahlen, verursacht durch ein defektes Einrohrheizsystem.
  • Das fehlerhafte Heizsystem führte zu ungleicher Wärmeverteilung, weshalb untere Wohnungen überheizt und obere unterversorgt waren.
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Bis zu 12 000 Euro mussten einige Mieter in einer Wohnanlage im Hasenbergl in den Jahren 2022 und 2023 an Heizkosten nachzahlen. Nun will der Stadtrat offenbar eine Rückerstattung beschließen. Für die Mieter eine große Erleichterung.

Von Joachim Mölter

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Der Heizkosten-Horror vom Hasenbergl hat wohl bald ein Ende, und es sieht so aus, als ob es ein glückliches werden wird für die betroffenen Mieter der städtischen Tochtergesellschaft „Münchner Wohnen“ (MW). In einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung steht am Mittwoch die Rückerstattung von zu viel gezahlten Heizkosten in den Jahren 2022 und 2023 auf der Tagesordnung. Dabei geht es um insgesamt knapp 300 000 Euro. Für den Beschluss gibt es dem Vernehmen nach eine Mehrheit im Ausschuss, formal muss er dann noch von der Vollversammlung des Stadtrats bestätigt werden.

Mit einer Zustimmung zur Vorlage von Stadtbaurätin Elisabeth Merk würde der Stadtrat einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke/Die Partei aus dem April umsetzen. Zugleich würde Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) ein Versprechen seines Vorgängers Dieter Reiter (SPD) einlösen. Dieser hatte sich im Herbst 2025 sogar öffentlich für die fehlerhaften Abrechnungen in einer MW-Liegenschaft zwischen Stösser-, Winterstein- und Fortnerstraße entschuldigt. Das Unternehmen solle diese korrigieren und entsprechende Rückzahlungen „zügig und unbürokratisch vornehmen“, forderte Reiter damals.

In den insgesamt 338 Wohneinheiten der am nördlichen Stadtrand gelegenen Anlage hatten etliche Mieterinnen und Mieter in den Jahren 2022 und 2023 mehrere Tausend Euro für Heizkosten nachzahlen müssen; dabei ging es mitunter um sieben-, acht- oder neuntausend Euro, in Einzelfällen sogar um bis zu 12 000 Euro. Für die dort wohnenden Menschen mit überwiegend geringem Einkommen ein harter Schlag.

Nach Reiters Aufforderung erstattete die „Münchner Wohnen“ zunächst aber nur 32 Mietparteien, die einen Widerspruch in anderer Sache gegen die Betriebskostenabrechnung eingelegt hatten, im Schnitt 2100 Euro (in Summe also etwa 67 000 Euro). Nachdem Krause im Mai von Reiter auch das Amt des Aufsichtsratschefs der „Münchner Wohnen“ übernommen hatte, veranlasste er deshalb nun eine erneute Überprüfung der Angelegenheit. „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“, erklärte Krause.

Weil im Aufsichtsrat dem Vernehmen nach aber sowohl die Vertreter der Arbeitnehmer als auch die der CSU gegen weitere Rückzahlungen votierten, wurde das Thema an den Stadtrat verwiesen. Die Stadt als Gesellschafterin der MW sollte entscheiden. Die „Münchner Wohnen“ hatte zuvor ein Rechtsgutachten eingeholt und zu bedenken gegeben, dass womöglich ein Präzedenzfall geschaffen werde, der das Unternehmen Millionen kosten könnte.

Rechtlich ist die „Münchner Wohnen“ nicht mehr zu einer Rückerstattung verpflichtet, weil die Einspruchsfristen gegen die Betriebskostenabrechnung abgelaufen sind. Die Zahlungen würden also nur aus Kulanz geleistet. Wie viele Mietparteien Geld zurückbekommen sollen und in welcher Höhe sich die Erstattungen im Einzelnen bewegen, geht aus der Beschlussvorlage nicht hervor. Als Summe werden 290 000 Euro genannt. In welchen weiteren Liegenschaften der MW ähnliche Ansprüche begründet werden könnten, die dann in die besagten Millionen gingen, erklärte das Unternehmen in der Vorlage nicht.

Lokalpolitiker der Partei Die Linke hatten bereits 2024 darauf aufmerksam gemacht, dass in dem besagten Wohnblock im Hasenbergl auffallend hohe Heizkosten-Nachforderungen verschickt wurden, die auch mit den gestiegenen Gas-Preisen infolge des Ukraine-Krieges nicht mehr zu erklären waren. Die „Münchner Wohnen“ argumentierte zunächst mit dem Heizverhalten der Bewohner: Die ließen im Winter die Fenster offen, die Wärme verpuffe somit.  Eine Erklärung, die auch Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) übernahm.

Der Linken-Kreisverband um Christian Schwarzenberger stellte dann freilich einen sogenannten Rohrwärmeverlust durch ein Einrohrheizsystem als Ursache des außergewöhnlichen Energieverbrauchs fest. Die ungedämmte und über dem Putz verlegte Leitung gab auf dem Weg durchs Haus so viel Wärme ab, dass es in unteren Wohnungen heiß wurde, ohne dass man die Heizung hätte aufdrehen müssen. Die Temperaturregelung war somit nur noch über das Öffnen der Fenster möglich. In oberen Stockwerken kam kaum noch Energie an, sodass die Bewohner die Regler voll aufdrehen mussten, um es wenigstens etwas warm zu haben.

Eine technische Überprüfung durch die „Münchner Wohnen“ bestätigte, dass das Einrohrsystem für den ungleich verteilten Energieverbrauch verantwortlich ist. Für 2024 wurden die Heizkosten deshalb nicht mehr nach Verbrauch, sondern nach Fläche der Wohnung berechnet und auf alle Mieter umgelegt. Dazu wurde ein 15-prozentiger Abzug gewährt. Auch für 2025 wurde dieses Verfahren angewendet. Im nächsten Jahr will die nun MW ein neues Heizungssystem installieren, damit die horrenden Heizkosten ein endgültiges Ende haben.

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