Süddeutsche Zeitung

Drogenskandal im Heart-Club:Verhängnisvolle Toiletten-Party

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In der Prozess-Serie um den Kokain-Skandal im Heart-Club ist nun das Urteil für einen der kleineren Fische gefallen: Die Deals des früheren Mit-Betreibers enden mit einer Geldstrafe.

Von Stephan Handel

In der Prozess-Serie um den Kokain-Skandal im Club Heart am Lenbachplatz wurde am Donnerstag einer der kleineren Fische abgeurteilt: Mit einer Geldstrafe von 10 800 Euro kam Thomas L. (Name geändert) davon, ein ehemaliger Mit-Betreiber des Clubs. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft Besitz und Erwerb von Kokain sowie Beihilfe dazu vorgeworfen.

Wie in allen anderen Verfahren des Komplexes fußt die Anklage gegen L. hauptsächlich auf den Aussagen von Stefan H. (Name geändert), den die Richterin als "Hausdealer" des Heart bezeichnet und der sich entschlossen hat, den Paragrafen 31 des Betäubungsmittelgesetzes in Anspruch zu nehmen, die Kronzeugenregelung: Mithilfe bei der Aufklärung, dafür eine mildere Strafe für den Kronzeugen selbst.

Was Stefan H. über Thomas L. erzählt hat, ist jedoch im Vergleich zu anderen Beteiligten tatsächlich eher gering: Bei einer so genannten "Klo-Party" im Toilettenbereich des Heart soll dieser selbst vier Gramm Kokain gekauft haben. Und dann soll er noch durch ein Telefonat geholfen haben, dass Stefan H. eine Lieferung der Droge zu einer Geburtstagsfeier in den Postpalast brachte - das war die Beihilfe. Und schließlich fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung im April 2019 bei L. daheim 0,05 Gramm Kokain im Nachtkästchen. Seine Frau soll darüber gar nicht erfreut gewesen sein, denn die Droge hätte dort auch von Kindern gefunden werden können.

Dieser Fund und der Vorfall in der Toilette waren im Jahr 2020 schon Grund für einen Strafbefehl gegen Thomas L. Dann aber fand das Landeskriminalamt noch einen Weg, Zugriff auf defekte Handys von Stefan H. zu bekommen - ein dort dokumentierter Whatsapp-Chat offenbarte den Deal am Postpalast und führte zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Im Zuge der Ermittlungen wurden L.s Haare auf Kokain untersucht - mit positivem Ergebnis, ein Hinweis auf "häufigen Konsum", wie es in dem Gutachten heißt. Dazu passt auch, dass L. schon im Jahr 2018 zu einer Geldstrafe über 7000 Euro wegen unerlaubtem Drogenbesitzes verurteilt wurde.

Drei Verhandlungstage wurden nur benötigt, dann ging es auch schon an die Plädoyers. Staatsanwalt Jakob Schmidkonz verwendete eine halbe Stunde darauf, die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Stefan H. zu verteidigen, denn das ist ja die Krux dieser Konstellation: dass der Zeuge im Verdacht steht, alles zu erzählen, was die Polizei hören will, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Am Ende forderte Schmidkonz eine Geldstrafe von 290 Tagessätzen zu 120 Euro, also 34 800 Euro. Verteidiger Kai Wagler hingegen versuchte, Stefan H.s Aussage als "schwammiges Geschwafel" zu disqualifizieren, und beantragte am Ende Freispruch.

Die Amtsrichterin aber hatte keine Zweifel an H.s Aussagen und sah die Vorwürfe der Anklage als erwiesen an. Sie blieb nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Thomas L. zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen - allerdings zu nur je 40 Euro, "weil ich weiß, dass es der Gastronomie gerade nicht gut geht".

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SZ vom 18.06.2021
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