Das strikte Alkoholverbot am Münchner Hauptbahnhof soll weiterhin in Kraft bleiben. Das Kreisverwaltungsreferat erklärt in einer Beschlussvorlage zur Ausschusssitzung am 15. Dezember, dass die bisherige Allgemeinverfügung auf den öffentlichen Flächen im und rund um den Hauptbahnhof "einen positiven Einfluss auf die Zahl der Straftaten" an dem Verkehrsknotenpunkt gehabt habe.
Sowohl das Polizeipräsidium als auch der Kommunale Außendienst der Stadt (KAD) sowie das Begegnungszentrum D 3 an der Dachauer Straße begrüßen die Verlängerung des Alkoholverbots, das sonst Ende Januar ausgelaufen wäre. In den vergangenen Jahren wurde untersucht, was das Alkoholverbot bringt. Seit Januar 2016 galt zunächst eine nächtliche Verordnung, seit August 2019 gilt das Verbot rund um die Uhr.