Landgericht München I:Mann steht wegen Mordes an Ex-Freundin vor Gericht

Tote Frau Hasenbergl

In diesem Mehrfamilienhaus im Hasenbergl starb die 21-Jährige.

(Foto: Florian Peljak)

Bei einer vermeintlichen letzten Aussprache soll der 27-Jährige Pascal K. seine ehemalige Freundin mit Faustschlägen und Messerstichen malträtiert haben. Es geht auch um die Frage der besonderen Schwere der Schuld.

Von Susi Wimmer

Pascal K. ist gelernter Bürokaufmann - und so wirkt er auch. Schwarze Brille, akkurate Frisur, dunkles Sakko, weißes Hemd. Es ist bemüht, alle Fragen von Elisabeth Ehrl, der Vorsitzenden Richterin der ersten Strafkammer, geflissentlich zu beantworten. Dabei sagt er über seine ehemalige Beziehung zu seiner Freundin Sätze wie: "Ich wusste, dass ich an mir arbeiten muss, dass ich mich für sie verbessern will, damit sie ihre Ruhe hat." Sie sei für ihn perfekt gewesen, die Liebe seines Lebens. Und dann folgt eine Schilderung, wie er die 21 Jahre alte Freundin mit unzähligen Messerstichen niedermetzelte, ihr mehrfach die Kehle durchschnitt und ihr Handschellen anlegte, die er eigentlich fürs Liebesspiel gekauft hatte.

Der 27 Jahre alte Pascal steht wegen Mordes vor dem Landgericht München I. und gleich zum Auftakt der Verhandlung gab Ehrl den Hinweis, dass das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld feststellen könne. Dies würde bedeuten, dass K. auch nach Verbüßung einer Haftstrafe von 15 Jahren noch lange nicht freikommen würde.

Pascal K. und Janine Z. (Name geändert) lernten sich im Januar 2017 über eine Internet-Dating-Plattform kennen. Ein Jahr lang waren sie nur Freunde, dann wurde mehr daraus. K. erzählt, er habe als Bürokaufmann in einer IT-Firma gearbeitet, aber schließlich auch auf Janines Rat den Arbeitgeber gewechselt, "weil ich dann mehr Geld verdiene". Die neue Firma habe mehr Stress bedeutet: "Ich habe mir selbst Druck gemacht, dass ich das schaffe." Janine und er seien schon unterschiedlich gewesen. "Sie eher impulsiv, sie konnte Probleme äußern und sich aufregen. Ich warte eher ab und denke nach." Anfang 2019 folgte eine Trennung, doch man kam schließlich wieder zusammen. Und: "Wir haben Regeln aufgestellt."

Eine Regel besagte regelmäßige Treffen, um über Beziehungsprobleme zu sprechen. Jeder sollte dafür während der Woche eine Liste führen und Kritikpunkte notieren. "So ein Treffen konnte schon bis zu vier Stunden gehen", sagt der Angeklagte. Janine habe gewollt, dass er sich gegen seine Mutter besser durchsetzen solle. Als Janine im Herbst im Krankenhaus war, habe er sie besuchen wollen, es aber irgendwie verbummelt. Ebenso, wie er meist zu spät zu ihren Treffen kam. Im Oktober 2019 zog Janine Z. einen tränenreichen Schlussstrich bei einem Treffen am Dachauer Schloss.

Nach der Trennung sei er in eine Depression gefallen, habe über einen Fake-Account zu ihr Kontakt aufgenommen und es geschafft, sie zu einer "Freundschaft plus" mit ihm zu überreden. Doch am 7. Dezember habe sie ihm mitgeteilt, dass sie einen neuen Freund habe. Er bat sie für den 11. Dezember zu einer letzten Aussprache in seine Wohnung im Hasenbergl.

Laut Anklage soll er dort im Wohnzimmer unter der Tischplatte ein Messer griffbereit festgeklebt haben. Janine Z. sei aber im Eingang stehen geblieben, worauf sich K. ein Messer aus der Küchenzeile genommen habe. Dies soll er seiner Ex-Freundin unvermittelt in den Bauch gerammt und sie in die Wohnung gezogen haben. Dort soll er sie mit Faustschlägen und Messerstichen malträtiert haben.

Als Janines Mutter gegen 15.24 Uhr in Sorge auf dem Handy der Tochter anrief, verschickte K. eine vorbereitete SMS: "Ich kann gerade nicht sprechen." Während er die Wohnung putzte, höre Janine auf zu atmen. Als ihre Mutter um 15.35 Uhr schrieb: "Ich mache mir Sorgen. Ich will nur wissen, ob alles ok ist, sonst komme ich vorbei", putzte K. die Blutspuren gründlicher weg und zog die Leiche in die Abstellkammer. Als die Mutter kam, erzählte er, Janine sei längst weg. Daraufhin verließ er die Wohnung eilig, stellte sich aber gegen 21 Uhr der Polizei.

Nach Angaben eines Therapeuten leidet die Mutter bis heute unter der schweren Traumatisierung. Eine Aussage im Gerichtssaal könne eine Retraumatisierung zur Folge haben. Das Gericht beschloss deshalb, die Frau gegen Abend per Video zu befragen.

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