Harlaching:Nächste Runde

Demonstration am Schmorellplatz

Demo beim Ortstermin: Als das Verwaltungsgericht den Schmorellplatz in Augenschein nahm, protestierten Anwohner gegen die geplante Bebauung.

(Foto: Privat)

Das Verwaltungsgericht weist die Klage wegen Nachverdichtung am Schmorellplatz ab, die Anwohner gehen in Berufung

Von Julian Raff, Harlaching

Im Rechtsstreit um die zulässige Baudichte am Schmorellplatz im Bereich Menterschwaige müssen die Anwohner eine absehbare Niederlage hinnehmen und hoffen auf die nächste Instanz. Eine Woche, nachdem Verdichtungsgegner und Bezirksausschuss am Rande eines Ortstermins im Viertel demonstriert hatten, wies das Verwaltungsgericht am Montag ein Bündel von fünf Nachbarklagen gegen die Genehmigung des Vorbescheids für einen Neubau am Schmorellplatz 8 ab sowie eine weitere gegen ein Projekt auf dem Nachbargrundstück Nummer 9. Anstelle des Einfamilienhauses plant der Bauherr auf dem nur durch eine 45 Meter lange, schmale Zufahrt erreichbaren Grundstück (Hausnummer 8) einen über zwölf Meter hohen und 40 Meter breiten Bau mit 14 Wohnungen. Gegen das städtische Nein zum Vorbescheidsantrag hatte er erfolgreich geklagt. Die Stadt ging, allerdings nur unter Baumschutzaspekten, gegen dieses Urteil in Berufung und unterlag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) abermals, was den Fall endgültig zum Politikum werden ließ. Diesmal klagten die Nachbarn gegen die Genehmigung.

Wie Klägeranwalt Lutz Paproth ausführte, löse die fortschreitende Verdichtung in der Umgebung "unbewältigte Gebietsspannungen" aus, die letztlich nur durch einen Bebauungsplan zu lösen seien. Eine Vertreterin der beklagten städtischen Seite stritt dies ab, da sich auch ein Bebauungsplan, genau wie die Beurteilung nach dem "Umgebungsparagrafen", Paragraf 34 des Baugesetzbuchs, an der vorhandenen Bebauung orientieren müsse, ansonsten drohten teure Ansprüche auf Schadenersatz.

Ebenso wie Anwalt Thomas Frister, der als Vertreter des Bauherren beigeladen war, vertritt die städtische Seite die Ansicht, dass die nördlichen Nachbarhäuser, wo die meisten Kläger wohnen, ihrerseits zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen, was die Beeinträchtigung durch Lärm und Lichtkegel einfahrender Autos, vor allem aber die Verschattung, unnötig verschärfe. Sie fühle sich dennoch durch eine düstere Mauer "erdrückt" und "bedrängt" erklärte Susanne Hartwig für sich und ihre Nachbarn, was eigentlich alle Beteiligten inklusive Anwalt Frister nachvollziehen konnten.

Allerdings, so Richter Josef Beil, mit Seitenblick auf die politische Diskussion an die Kläger gerichtet, "kämpfen Sie Ihren Kampf für die Durchgrünung der Menterschwaige auf dem falschen Feld". Abstandsflächen seien eingehalten, Bauhöhen im Bestand vorgezeichnet, ein weitergehendes, "überschießendes" Rücksichtnahmegebot sei nicht einklagbar. Dies könnte der VGH doch noch anders sehen, sobald er auch andere Fragen als den Baumschutz prüfe, glauben Anwalt Paproth und seine Mandanten. Gegen die sechs Klageabweisungen, oder zumindest eine exemplarisch ausgewählte, wollen sie daher in Berufung gehen.

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