Amtsgericht München:Überführter Handy-Dieb muss ins Gefängnis

Der 46-jährige Angeklagte fragte bei seinen Opfern gezielt nach den hochwertigsten Mobiltelefonen.

Der 46-jährige Angeklagte fragte bei seinen Opfern gezielt nach den hochwertigsten Mobiltelefonen.

(Foto: Hauke-Christian Dittrich/DPA)

Ein Trickdieb bittet Verkäufer im Laden, ihm die neusten Handy-Modelle vorzuführen - und stiehlt sie ihnen unbemerkt im Beratungsgespräch. Der Täter war mit der Masche nicht erst in München aufgefallen.

Von Susi Wimmer

Es gibt etliche reisende Täter, die in ganz Europa Straftaten begehen. Und nicht selten kommt es vor, dass sie unfreiwilligerweise in München "sesshaft" werden. So auch ein 46 Jahre alter Niederländer, der dank der polizeilichen Ermittlungsarbeit nun auch die deutschen Justizvollzugsanstalten von innen kennt. Der Mann hatte eine relativ einfache Masche ersonnen, mit der er in München in diversen Elektrofachgeschäften insgesamt 13 hochpreisige Handys stehlen konnte. Dafür - und weil er bei internationalen Polizeidienststellen bereits bestens bekannt ist - verurteilte ihn das Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Er habe "die Sachen genommen", sagte der Angeklagte in der Verhandlung, "um Geld für die Drogen zu haben". Er habe zu der Zeit Marihuana geraucht, nach einer Therapie in Holland sei er jetzt aber clean, erklärte er dem Schöffengericht. Er habe nun zu Hause eine Frau und ein Baby und einen Arbeitsplatz. Im Gefängnis zu sitzen und sein Baby nicht sehen zu können, "das ist kein Leben". Diese Erkenntnis allerdings kam zu spät.

Der Mann war im September 2020 für die Trickdiebstähle nach München gereist. Wie er vorging, das konnte der Sachbearbeiter der Polizei aufgrund der Video-Aufzeichnungen in den Läden vor Gericht genau erklären. Der Niederländer fragte in den Geschäften immer gezielt nach den hochwertigsten Mobiltelefonen zum Preis von bis zu 1400 Euro, die aus dem Lager geholt werden mussten. Dann ließ er sich beraten und tauschte ruckzuck die Verpackungsbox mit dem Handy gegen mitgebrachte präparierte Verpackungsschachteln aus, die er in seiner Aktentasche dabei hatte. "Das ging sehr schnell und sehr professionell", sagte der Polizist vor Gericht. Der unterschriebene Kaufvertrag wurde wieder storniert, und der mutmaßliche Kunde verschwand eilig aus dem Laden.

Der Ermittlungsbeamte schloss schnell auf ein und denselben Täter in allen neun Fällen, und er hatte auch eine bundesweite Anfrage gestellt und herausgefunden, dass auch in der Schweiz und Frankreich derartige Fälle aufgetaucht waren. Und er stellte fest, dass der Täter kein Unbekannter war. Der Mann war 2011 wegen vielfachen Diebstahls in Deutschland bereits einmal zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und 2018 wegen Diebstahls zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Letztere wird nach der erneuten Straffälligkeit widerrufen werden.

Der gelernte Elektriker war nach den Taten in München wieder heimgereist, fuhr aber im April 2021 aufgrund der in den Niederlanden geltenden Corona-Beschränkungen über die Grenze nach Deutschland zum Einkaufen. Auf deutschem Boden wurde er schließlich verhaftet. Nach Angaben von Klaus-Peter Jüngst, Pressesprecher am Amtsgericht München, ist das Urteil rechtskräftig.

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