Süddeutsche Zeitung

Vorteilsnahme auf dem Oktoberfest:Ärger um Freibier und Hendl für die Polizei

Wirte zweier Wiesnzelte haben Strafbefehle erhalten, weil sie Beamte mit Gutscheinen beschenkt haben. Der frühere Wirte-Sprecher Roiderer will sich dagegen "mit Händen und Füßen" zur Wehr setzen.

Von Michael Morosow

Ein Bier und ein Hendl auf dem Oktoberfest können bereits mehr sein, als die Polizei erlaubt - wenn sie von einem Polizeibeamten konsumiert und mit Gutscheinen bezahlt werden, die von einem Gönner stammen. Diese bittere Erfahrung hat im Vorjahr der Leiter der Grünwalder Polizeiinspektion machen müssen. Weil er nach Überzeugung der Münchner Staatsanwaltschaft zwischen 2014 und 2019 in 17 Fällen Champagner und andere Geschenke von örtlichen Unternehmen sowie Wertgutscheine für das Oktoberfest entgegen genommen hatte, um sie unter den Mitarbeitern zu verteilen oder auf Weihnachtsfeiern zu verlosen, wurde er wegen Vorteilsnahme im Amt vom Dienst suspendiert, zudem wurde eine Geldstrafe im fünfstelligen Bereich verhängt, die er bereits akzeptiert hat. Ein Disziplinarverfahren gegen ihn läuft noch.

Ins Visier der Ermittlungsbehörden sind aber auch mehrere Sponsoren geraten, denen in den vergangenen Wochen Strafbefehle ins Haus flatterten. Darunter der frühere Wiesnwirte-Sprecher Anton Roiderer, der 90 Tagessätze Strafe dafür zahlen soll, dass er im Jahr 2018 je 50 Hendl- und Biergutscheine für das Oktoberfest "als kleines Dankeschön" in der Inspektion abgegeben hat. Er werde sich mit Händen und Füßen dagegen zur Wehr setzen, sagte Roiderer am Mittwoch zur SZ. Bei Schampus sei das was anderes, aber wegen eines Bieres und Hendls finde er das harte Vorgehen gewaltig übertrieben. "Ich habe für vieles Verständnis, aber dafür nicht", sagt der spendable Gastronom.

Roiderer ist nicht der einzige Wiesnwirt, der sich verantworten muss: Der Sprecher des Münchner Amtsgerichts, Klaus-Peter Jüngst, hat laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom Mittwoch bestätigt, dass Strafbefehle nicht nur gegen Roiderer, sondern auch gegen seinen Sohn Thomas (beide Hackerzelt) sowie das Ehepaar Steinberg (Hofbräuzelt) ergangen seien. "Ich hab' mir gedacht, dass die einen Vogel haben, als der Strafbefehl kam", sagte Roiderer. Einer Schuld sei er sich überhaupt nicht bewusst. Eine Mass Bier und ein Hendl pro Person bewegten sich seiner Meinung nach im Bagatellbereich. In Bayern sei das üblich, sagte der Gastronom.

Dagegen sprechen allerdings die sogenannten Compliance-Richtlinien, die eine solche Vorteilsnahme strikt verbieten und die einheitlich für alle Polizeidienststellen gelten. Wenn er gewusst hätte, dass die Polizeiinspektionen das nicht dürften, dann hätte er auch keine Gutscheine bei der Grünwalder Inspektion abgegeben, erklärt Roiderer.

Er habe seinem Rechtsanwalt bereits aufgetragen, in jedem Fall Rechtsmittel gegen den Strafbefehl einzulegen. Auch die anderen Sponsoren haben das nach Angaben der Münchner Staatsanwaltschaft schon getan. Ein Termin für die Hauptverhandlung sei aber noch nicht bestimmt, hieß es von dort.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, der Grünwalder Polizeichef sei verurteilt worden. Das ist so nicht korrekt, er hat lediglich einen Strafbefehl erhalten. Auch ein Zitat des früheren Wiesnwirte-Sprechers Anton Roiderer war dessen Aussage zufolge falsch wiedergegeben worden.

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SZ vom 03.12.2020/van, mmo
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