Denkmalschutz:Neuer Prozess ums Uhrmacherhäusl

Baulücke Uhrmacherhäusl, Obere Grasstraße 1 in Obergiesing

In der Oberen Grasstraße stand das Uhrmacherhäusl.

(Foto: Florian Peljak)

Die juristische Auseinandersetzung um den von der Stadt geforderten Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls geht weiter. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun Berufung gegen das Urteil zugelassen.

Von Anna Hoben

Die juristische Auseinandersetzung um den von der Stadt geforderten Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls in Obergiesing geht weiter. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun dem Antrag der Stadt stattgegeben und die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom Juli 2019 zugelassen. Die Berufung sei zugelassen worden, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestünden, teilte die Stadt am Freitag mit. Der Investor Andreas S. hatte das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl im September 2017 illegal abreißen lassen. Die Aktion war bekannt geworden als Paradebeispiel für die Gier, mit der manche Investoren in München agieren, einer Stadt, in der die Bodenpreise jedes Jahr um ungefähr 13 Prozent steigen.

Die Stadt verpflichtete den Eigentümer daraufhin im April 2018 per Bescheid zum Wiederaufbau. Der klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht München. Das Gericht gab der Klage statt und hob den Bescheid auf. Es begründete die Entscheidung damit, dass die Lokalbaukommission in dem Bescheid nur den Eigentümer Andreas S. zur Verantwortung gezogen habe - nicht aber den Bauunternehmer, der den Abriss ausgeführt hatte.

"Das Urteil zum Uhrmacherhäusl hat mich überrascht und enttäuscht", sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) damals. Nun wird die Sache neu aufgerollt. Weil die Berufung zugelassen ist, wird nun die zweite Instanz in der Sache entscheiden. Zurzeit wird laut der Stadt die Berufungsbegründung erstellt.

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