Giesing:Stadt bremst die Neubaupläne für das Uhrmacherhäusl aus

Baulücke nach illegalem Abriss eines denkmalgeschützen Hauses in München, 2020

Noch klafft die Lücke dort, wo früher das Uhrmacherhäusl in Obergiesing stand.

(Foto: Florian Peljak)

Nach dem illegalen Abriss sind die Möglichkeiten des Investors nun deutlich eingeschränkt. Gleichzeitig wird der Rest der Siedlung besser geschützt. Der juristische Streit ist noch lange nicht ausgestanden.

Von Sebastian Krass

Zwei Geschosse plus Dachgeschoss wollte der Unternehmer Andreas S. auf dem Grundstück des illegal abgerissenen "Uhrmacherhäusls" in Obergiesing bauen - doch daraus wird wohl nichts: Der Planungsausschuss des Stadtrats hat am Mittwoch beschlossen, für die so genannte "Feldmüllersiedlung", zu der auch das umstrittene Grundstück in der Oberen Grasstraße 1 gehört, ein Bebauungsplanverfahren zu starten. Damit durchkreuzt die Stadt den Neubauplan des Investors und trifft Vorsorge für den Fall, dass sie im laufenden Rechtsstreit um den geforderten originalgetreuen Wiederaufbau des "Uhrmacherhäusls" unterliegt.

Das übergeordnete Ziel des neuen Bebauungsplans ist es nach dem Willen des Planungsreferats, den städtebaulich kleinen Maßstab der Siedlung zu erhalten, die zwischen Aignerstraße, Gietlstraße, Tegernseer Landstraße/Untere Grasstraße sowie Kiesstraße/Ichostraße liegt und als Ensemble denkmalgeschützt ist. "Den wenigen eingeschossigen Gebäuden aus der Entstehungszeit kommt dabei besonderes Gewicht zu. Ein Ersetzen durch höhere Gebäude, die nicht dem historischen Kontext entsprechen, ist dem abträglich", schreibt das Planungsreferat in der Vorlage zum so genannten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan, die der Ausschuss einstimmig annahm.

Weiter heißt es: "Die Zugehörigkeit zur ersten Bauphase ist nur durch den Erhalt der erdgeschossigen Bauweise ablesbar." Der Grundstückseigentümer hatte bei der Verwaltung einen Antrag auf Vorbescheid, also eine Art baurechtliche Voranfrage, für ein Mehrfamilienhaus eingereicht. Den hat die Lokalbaukommission zwar in der Zwischenzeit abgelehnt. Aber nach der bisher geltenden planungsrechtlichen Situation wäre es möglich gewesen, dass der Investor vor Gericht seinen Plan für den deutlich größeren Neubau durchsetzt.

Auslöser der neuen Entwicklung in dem seit drei Jahren währenden und hoch symbolträchtigen Streit zwischen einem dubios agierenden Immobilienunternehmer und der Stadt war ein Antrag der Fraktion von ÖDP und Freien Wählern (FW). Sie regten im August an, die Verwaltung möge prüfen, ob ein Bebauungsplan verhindern könne, dass "der kriminelle Akt des Abrisses noch mit einer Mehrung des Baurechts belohnt wird".

Diesen kausalen Zusammenhang stellt das Planungsreferat zwar nicht her, aber es kam bei der Prüfung zum von ÖDP/FW gewünschten Ergebnis. "Ich freue mich, dass wir einen konstruktiven Beitrag zu der Diskussion leisten konnten", sagte Dirk Höpner von der München-Liste, der der ÖDP/FW-Fraktion angehört, während der Ausschusssitzung. Die Grünen-Fraktionschefin Anna Hanusch sprach von einem "sehr wichtigen Vorhaben, um solche Besonderheiten zu schützen. Dieses Gebiet ist es wert, dass man diesen besonderen Schritt macht, in einen Bebauungsplan zu gehen". Ähnlich äußerten sich Simone Burger (SPD) und Heike Kainz (CSU). Das verhinderte Neubauvorhaben erwähnten die Stadträtinnen und der Stadtrat in ihren Beiträgen nicht.

Eine Unwägbarkeit bleibt

Parallel zum Bebauungsplanverfahren, das in der Regel bis zum Abschluss mehrere Jahre braucht, laufen mehrere juristische Verfahren. Die Stadt ist gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung gegangen, das eine Verpflichtung zum Wiederaufbau für unzulässig erklärt hatte. Zudem will die Stadt gegen den Chef der inzwischen aufgelösten Abrissfirma vorgehen und Wiedergutmachung einfordern. Es ist auch bis heute nicht abschließend geklärt, ob der Grundstückseigentümer Andreas S. den Auftrag zum Abriss erteilt hat oder ob das Abrissunternehmen dafür verantwortlich ist. Zu dieser Frage läuft ein Bußgeldverfahren. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu dauern noch an.

Eine juristische Unwägbarkeit gibt es auch noch zum Bebauungsplan: Wenn er eines Tages verabschiedet ist und den Status einer städtischen Satzung erreicht hat, ist ein Normenkontrollverfahren dagegen möglich.

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