Gerichtsurteil in München:Besitzer muss Uhrmacherhäusl vorerst nicht wiederaufbauen

Gerichtsurteil in München: So sah es Anfang September 2017 an der Abrisstelle aus.

So sah es Anfang September 2017 an der Abrisstelle aus.

(Foto: Robert Haas)
  • Das Verwaltungsgericht München hat dem Besitzer des illegal abgerissenen Uhrmacherhäusls in Obergiesing recht gegeben und einen Bescheid der Stadt als rechtswidrig eingestuft.
  • Die Stadt wollte den Mann dazu verpflichten, das unter Denkmalschutz stehende Gebäude aus den 1840er-Jahren originalgetreu zu rekonstruieren.
  • Noch bleibt der Stadt diesbezüglich juristischer Handlungsspielraum. Das Planungsreferat prüft, ob es Berufung einlegt.

Aus dem Gericht von Stephan Handel

Das Uhrmacherhäusl in Obergiesing wird - vorerst - nicht wieder aufgebaut. Das Verwaltungsgericht München gab erwartungsgemäß einer Klage des Hausbesitzers statt, mit der dieser sich gegen eine Anordnung der Stadt zur Wehr gesetzt hatte. Durch diese Anordnung sollte der Eigentümer verpflichtet werden, das denkmalgeschützte Haus in der ursprünglichen Form zu rekonstruieren.

Das Uhrmacherhäusl, in den 1840er-Jahren an der Oberen Grasstraße als Teil der Feldmüller-Siedlung in Obergiesing gebaut, war im Jahr 2017 durch ein Bauunternehmen illegal abgerissen worden. Der Hausbesitzer Andreas S. sagt bis heute, der Bauunternehmer habe eigenmächtig gehandelt; auf keinen Fall habe er, S., von dem Vorhaben gewusst, geschweige denn den Auftrag dazu erteilt. Dennoch hatte die Stadt ihre Anordnung zum Wiederaufbau allein an ihn gerichtet - und das war rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht in seinem am Dienstag verkündeten Urteil.

Wie das Gericht sein Urteil begründet

Die Stadt habe sich in ihrem Bescheid nicht mit der Verantwortlichkeit des Bauunternehmers auseinandergesetzt. Warum sie im Rahmen ihres Ermessensspielraums nur den Hausbesitzer und nicht den Bauunternehmer verpflichten wollte, habe die Stadt erst im Gerichtsverfahren erläutert. Das aber, so das Urteil, sei verspätet und deshalb nicht zulässig. Allerdings betont das Gericht, dass "die Schilderung des Eigentümers, der Bauunternehmer habe den Abriss eigenständig vorgenommen, Fragen aufwirft".

Diese Fragen sah wohl auch die Lokalbaukommission (LBK) der Stadt, als sie den Bescheid gegen Andreas S. erließ: Sie hält es für unwahrscheinlich, dass der Bauunternehmer den Bagger auf eigene Faust in Bewegung gesetzt hat - und macht das unter anderem an der Tatsache fest, dass er eigentlich nur beauftragt war, das Dach des Hauses in der Oberen Grasstraße ab- und neu einzudecken. "Dazu braucht man keinen Bagger", sagte Thomas Krämer, Verwaltungsdirektor bei der LBK. Außerdem sei die Baufirma mittlerweile liquidiert, der Inhaber mithin finanziell kaum in Anspruch zu nehmen.

Das allerdings sah das Gericht anders: Die LBK hätte zumindest versuchen müssen, gegen den Bauunternehmer vorzugehen. Dieser verfüge immerhin über eine Betriebshaftpflicht-Versicherung - und hatte für den Einsatz in Giesing eine besondere Versicherung für den Baggereinsatz abgeschlossen. Das Gericht betont im Urteil aber auch, dass die nun aufgehobene Anordnung einer neuen nicht im Weg steht.

Oberbürgermeister Reiter über Gerichtsentscheidung überrascht

Das Planungsreferat der Stadt will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob Berufung eingelegt und ein Verfahren gegen den Bauunternehmer eröffnet wird. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zeigte sich von der Gerichtsentscheidung "überrascht und enttäuscht". Reiter teilte weiter mit, er hoffe, "dass es uns im weiteren Verfahren gelingt, schlüssig darzulegen, dass es nicht hinnehmbar ist, dass der Denkmalschutz in unserer Stadt mit der Abrissbirne einfach beseitigt wird".

Allerdings äußert der Oberbürgermeister auch leise Kritik an der Arbeit seiner Verwaltung: "Dass sich die Stadt Verfahrensfehler vorhalten lassen muss, ist dabei für mich besonders ärgerlich. Wir müssen künftig sorgfältiger und präziser argumentieren." Reiter hatte sich schon kurz nach dem illegalen Abriss - und seitdem immer wieder - eindeutig positioniert: "Ich möchte dafür sorgen, dass die Verantwortlichen dieses Verbrechens keinen Reibach machen", sagte er im Januar bei einer Rede am Standort des verschwundenen Denkmals.

Die CSU-Stadtratsfraktion in Person ihres Vorsitzenden, des Zweiten Bürgermeisters Manuel Pretzl, nutzte das Urteil für Kritik am OB: Dieser, so Pretzl in einer Mitteilung, "muss klären, wer für die juristische Panne verantwortlich ist - viel entscheidender ist es aber, dass die Münchnerinnen und Münchner ihr Uhrmacherhäusl in seiner ursprünglichen Form wieder bekommen". Wenn der Wiederaufbau an Formalia scheitern sollte, so Pretzl weiter, wäre das "ein absolutes Desaster".

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