Giesing:Klagen über strenge Regeln

Parklizenzgebiet in München, 2013

Mehr Entgegenkommen bei Härtefällen wünschen sich die Stadtviertelvertreter in Untergiesing-Harlaching vom Kreisverwaltungsreferat.

(Foto: Catherina Hess)

Wer einen Stellplatz hat, bekommt keinen Anwohnerausweis, egal ob das Auto in der Garage Platz hat oder nicht.

Von Julian Raff, Giesing

Beim neuen Parklizenzgebiet um den Wettersteinplatz sehen einige Giesinger und ihre Vertreter im Bezirksausschuss (BA) Untergiesing-Harlaching Nachbesserungsbedarf. Als wenig praxistauglich erweist sich aus BA-Sicht nicht nur die städtische Leitlinie, Gewerbebetrieben mit größerem Fuhrpark nur eine Anwohnerlizenz zu erteilen, an den Bedürfnissen der Anwohner vorbei geht die strenge Vergabepraxis möglicherweise auch am südlichen, eher aufgelockerten Rand des Gebiets.

Einen typischen Härtefall trug ein Anwohner aus der Klausener Straße vor, der sein Eigentum an einer Duplexgaragen-Hälfte ehrlicherweise angegeben hatte und daher keinen Anwohnerausweis erhielt, obwohl er den Stellplatz mit seinem langen, für heutige Verhältnisse aber nicht übergroßen Kombi gar nicht nutzen kann. Anders als in engen Innenstadtvierteln, hält sich der Parkdruck dort, am Nordrand des FC-Bayern-Geländes, in Grenzen. Eng wird es in der Mischparkzone mit vierstündigem Zeitlimit für Auswärtige höchstens zu den Stoßzeiten im nahen Bad Giesing-Harlaching an der Klausener Straße, dessen Parkplatz viele Besucher wegen der schmalen Einfahrt leicht übersehen. Komplett zugeparkt ist die eher vorsorglich ins Lizenzgebiet aufgenommene Gegend trotzdem selten. Daher, so der Anwohner, dürfte es für ihn auch schwierig werden, einen Garagen-Mieter aus dem Lizenzgebiet zu finden, was das Kreisverwaltungsreferat (KVR) als einzigen Grund für eine Ausnahmegenehmigung anerkennen würde. Ein Verkauf sei ebenfalls problematisch, da Miteigentümer der Garage zustimmen müssten. Im Süden der Säbener Straße und den westlich angrenzenden Gebieten finden sich meist Parkplätze in fußläufiger Entfernung.

Dorthin auszuweichen, sei allerdings auch nicht im Sinne des Erfinders, darin waren sich BA und Anwohner einig, zumal aus den Randgebieten der Lizenzzone wegen des Ausweichverkehrs bereits der Ruf nach Ausweitung laut wird. Das KVR solle jedenfalls, so der einstimmige Beschluss, Einzelfälle gründlicher prüfen, anstatt abgewiesene Bewerber gleich auf den Rechtsweg zu verweisen. Vorerst ohne Beschluss regen die Lokalpolitiker auch an, Baugenehmigungen für Duplexgaragen generell zu überdenken, da sie oft nur eine Scheinlösung des Parkplatzproblems bieten.

Ungelöst bleibt vorerst auch der Härtefall eines in der Fromundstraße ansässigen Fenstermontage-Betriebs mit acht Montagefahrzeugen und 13 Mitarbeitern. Den Antrag des Geschäftsführers auf Erteilung mehrerer Lizenzen lehnt das KVR weiterhin ab. Die Parkraumbewirtschaftung dürfe aber gut gehende Betriebe nicht "ins Outback" vertreiben, unterstrich Andreas Babor (CSU) den Appell zur abermaligen Prüfung.

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