Gegen den 63-jährigen Kanadier, der am Dienstagmorgen verletzt in einer Grünanlage in Giesing gefunden wurde, haben Staatsanwaltschaft und Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums teilt mit, es lägen Anzeichen vor, „aufgrund derer eine Selbstbeibringung der Verletzungen in Betracht zu ziehen ist“.
Wie berichtet, fand ein Passant, der mit seinem Hund Gassi ging, den Mann am Dienstag gegen 7.35 Uhr in einer Grünanlage an der Gufidauner Straße nahe dem St.-Quirin-Platz. Er wies mehrere Schnittverletzungen auf, erste Meldungen, dass er in Lebensgefahr schwebe, bestätigten sich aber nicht.
Der 63-Jährige wurde ins Krankenhaus gebracht und versorgt; am mutmaßlichen Tatort begann die Polizei mit der Spurensuche. Der Kanadier hatte ausgesagt, er sei von einem Mann überfallen worden. Eine Beschreibung des Mannes konnte er jedoch nicht liefern. An seinem Auto, ein anthrazitfarbener Volvo, fand die Polizei Blutanhaftungen. Der Wagen war nicht weit entfernt vom Fundort ordnungsgemäß geparkt.
Besonderes Augenmerk richteten die Ermittler auf die Suche nach der Tatwaffe. Noch am Mittwoch wurde der Bereich um den Fundort mit Metalldetektoren abgesucht – bislang jedoch ohne eindeutigen Erfolg. Zwar wurde mittlerweile ein Messer gefunden, es ist aber nicht klar, ob es tatsächlich die Tatwaffe ist.
Die Verletzungen des Mannes erwiesen sich als oberflächlich. Meldungen, es gehe um fünf oder um zehn Schnitte, wurden von der Polizei nicht bestätigt. Der Mann, der in München lebt und als Beruf „Manager“ angibt, befindet sich weiterhin im Krankenhaus. Er wurde bereits am Dienstag erstmals vernommen.
Die Ermittler entwickelten allerdings immer mehr Zweifel an der Darstellung des Mannes. Er hatte sein Handy bei sich – warum hatte er keinen Notruf abgesetzt? Nahe dem Fundort befinden sich bewohnte Häuser. Warum suchte er nicht dort Hilfe? Und schließlich: Richtung und Tiefe der Schnitt- und Stichverletzungen passten nicht mit seinen Schilderungen des Tatablaufs zusammen. Außerdem gibt es keine Anzeichen von Abwehrverletzungen, die eigentlich hätten entstanden sein müssen. Nach diesen Erkenntnissen wurde dem Mann im Krankenhaus erklärt, dass er nun Beschuldigter sei. Er äußert sich nicht zum Sachverhalt. Unklar ist auch ein eventuelles Motiv.
Das „Vortäuschen einer Straftat“ ist im Paragrafen 145d des Strafgesetzbuches geregelt. Es wird mit bis zu drei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe geahndet.