Impfpflicht in München:Fast 3300 Impfverweigerer in Gesundheitseinrichtungen

Impfpflicht in München: Blick in den Impfpass: Seit zwei Wochen müssen Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe ihren Corona-Schutz nachweisen.

Blick in den Impfpass: Seit zwei Wochen müssen Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe ihren Corona-Schutz nachweisen.

(Foto: Stefan Puchner/dpa)

Das Münchner Gesundheitsreferat gibt Zahlen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bekannt: Tausende Mitarbeiter sind nicht gegen Covid-19 geschützt.

Von Stephan Handel

Seit Inkrafttreten der Impfpflicht für Angehörige der Gesundheits-und Pflegeberufe vor zwei Wochen sind dem Gesundheitsreferat der Stadt (GSR) knapp 3300 Beschäftigte aus 560 Einrichtungen gemeldet worden, die nicht geimpft und nicht genesen sind und auch keine Kontraindikation gegen die Impfung haben.

Das GSR schätzt die Zahl der Beschäftigten in der Branche auf etwa 104 000 - gibt aber zu, dass diese Größe nicht exakt bestimmt werden kann, weil nicht bekannt ist, wie viele Menschen in den zahlreichen Arztpraxen arbeiten. Darauf basierend, ergäbe sich für die Stadt München eine "Impfverweigerer-Quote" von etwas über drei Prozent.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kam bei einer repräsentativen Umfrage in Kliniken auf einen Ungeimpften-Satz von sechs Prozent. Das GSR hatte in der Antwort auf eine Stadtrats-Anfrage der Fraktion von FDP und Bayernpartei etwa 5000 Impfverweigerer geschätzt.

Bis zum 16. März hatten Beschäftigte in Gesundheit und Pflege ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über ihre Corona-Impfung oder ihren Genesenen-Status vorzulegen oder eben ein Attest, aus dem hervorgeht, dass der Mitarbeiter aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann. Dies gilt auf für Frauen im ersten Drittel einer Schwangerschaft.

Neue Mitarbeiter müssen geimpft sein

Der Arbeitgeber hatte Mitarbeiter an das GSR zu melden, die den Nachweis nicht erbrachten. Für sie ist nun ein abgestuftes Verfahren vorgesehen, das von der bayerischen Staatsregierung vorgegeben wurde. Als Erstes erhalten sie eine Einladung zu einer Impfberatung beim Impfzentrum. Sollten sie dieser nicht nachkommen oder sich auch danach der Impfung verweigern, können Bußgelder bis zu 2500 Euro verhängt werden. Das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitgeber seiner Meldepflicht nicht nachkommt.

Wenn auch das Bußgeld den Impfunwilligen nicht zur Einsicht bringt, kann das GSR ein Betretungsverbot für den Arbeitsplatz aussprechen - was de facto ein Berufsverbot bedeuten würde. Neue Mitarbeiter dürfen seit dem 15. März nur mehr eingestellt werden, wenn sie zuvor ihren Impfstatus nachweisen.

Münchens Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek hat das Verfahren mehrmals scharf kritisiert. Schon ohne das vorgeschaltete Bußgeldverfahren, so Zurek, würde der Vorgang etwa 19 Wochen dauern, wenn alle Fristen für Einsprüche, Beschwerden und andere Rechtsmittel eingehalten werden. Mit dem Bußgeldverfahren, so rechnet die Referentin, könne im Jahr 2022 kein einziges Verfahren abgeschlossen werden.

Allerdings ist die Dauer der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Infektionsschutzgesetz vorerst auf den 31. Dezember 2022 festgesetzt. Zurek: "Mit diesen Vorgaben lässt sich eine zeitnahe und konsequente Umsetzung der gesetzlichen Regelungen nicht bewerkstelligen."

Sollten Engpässe drohen, könnte es Ausnahmen geben

Nach Einführung der Impfpflicht war befürchtet worden, sie würde den Personalmangel vor allem in der Pflege weiter verschärfen - weil Leute kündigen würden oder ihnen die Berufsausübung verboten würde. Das bayerische Verfahren, das Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) ausgearbeitet hat, wurde auch als Antwort auf diese Befürchtungen verstanden - das Verfahren möglichst lange dauern zu lassen, bis eventuell die Befristung abgelaufen ist.

Allerdings hätten Rechtsmittel gegen ein Betretungsverbot, wenn es denn erst einmal ausgesprochen wäre, keine aufschiebende Wirkung, der oder die Betroffene dürften also vorerst nicht arbeiten. Das GSR hat laut Referentin keine Erkenntnisse darüber, ob wirklich Beschäftigte in den vergangenen Wochen wegen der Impfpflicht gekündigt haben.

Sollte es zu Versorgungsengpässen kommen, hätte das GSR die Möglichkeit, in Einzelfällen Ausnahmeregelungen zu treffen, also Tätigkeits- und Betretungsverbote nicht anzuordnen. Das Referat verweist aber auf zahlreiche Informationsveranstaltungen, Beratungsgespräche und Impfaktionen: "Manche Unternehmen motivieren mit Gewinnspielen, zusätzlichen Urlaubstagen oder Boni für Teams, in denen alle Beschäftigten geimpft sind, zur Impfung."

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