Süddeutsche Zeitung

Gerichtsprozess:Raser soll nach tödlichem Unfall in Haft

Drei junge Menschen starben, als der 60-Jährige mit Tempo 128 auf der Wasserburger Landstraße ungebremst ins Heck eines wartenden Autos fuhr. "Er wusste, dass er einen schweren Wagen fährt, quasi eine Waffe", sagt der Anwalt der Familie eines Opfers.

Von Susi Wimmer

Der Unfallfahrer von der Wasserburger Landstraße, der drei Menschenleben auf dem Gewissen hat, muss wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das entschied die 16. Kleine Strafkammer am Mittwoch und folgte damit dem Urteil des Amtsgerichts München in erster Instanz. Die Freiheitsstrafe wurde in der Berufungsverhandlung lediglich um drei Monate reduziert, zumal eine vorangegangene Vorstrafe des Fahrers Nestor P. mittlerweile gelöscht wurde. Richter Robert Hamberger sah in seinem Urteil keine Hinweise auf eine vorsätzliche Tat. "Es bleibt letztendlich ein Verkehrsunfall", sagte er. Nestor P. war im Herbst 2017 mit Tempo 128 innerorts ungebremst und ohne Ausweichbewegung auf einen an der Ampel stehenden Pkw aufgefahren, drei junge Menschen starben in den Trümmern des Kleinwagens.

Am 16. September 2017 starben der 29 Jahre alte Baptiste, seine Verlobte Anne-Sophie, 29, und deren Bruder Julien, 36, an der Kreuzung Wasserburger Landstraße und Jagdhornstraße. An jenem Abend wollten die Gäste aus Frankreich zu einer Familienfeier in Trudering, sie waren nur wenige Meter von ihrem Ziel entfernt. Julien lenkte den Wagen, wartete an der roten Ampel. Bei Grünlicht rollte das Auto gerade an, als von hinten der damals 60-jährige Nestor P. mit seinem SUV in das Heck raste.

Wie konnte es zu diesem Unfall kommen? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Berufungskammer ausführlich. Am Ende blieb die Antwort offen. Nestor P. war nicht betrunken, er hatte keinen Blackout, keinen epileptischen Anfall, es gab kein technisches Versagen, und ihm wurde die volle Schuldfähigkeit attestiert. "Wir konnten auch keinen Hinweis darauf finden, dass er sich eventuell mit einem anderen Wagen ein Rennen geliefert haben könnte", sagte Richter Hamberger. Nestor P. selbst gab an, sich nicht an den Unfall erinnern zu können. Er war der Meinung, er sei etwa 50 bis 60 Kilometer pro Stunde schnell gewesen. Der damals 60-Jährige hatte sich nicht einmal angeschnallt. Das mache er nie innerorts, sagte er einem Sachverständigen - weil er ja wisse, dass sein SUV sicher sei. Tatsächlich blieb P. so gut wie unverletzt.

Die jungen Menschen in dem Kleinwagen hatten keine Chance. Durch den heftigen Aufprall wurde der hintere Fahrgastraum völlig zusammengeschoben. Noch in der Luft fing der Wagen Feuer. Anne-Sophie und ihr Bruder Julien starben noch an der Unfallstelle, Baptiste wenig später im Krankenhaus. Nur die 68-jährige Mutter der beiden Geschwister konnte noch aus dem brennenden Auto gerettet werden. Der Unfall habe unermessliches Leid über die Familien gebracht, sagten die Anwältinnen der Nebenklage. Ihrer Meinung nach sei P. "in vollem Bewusstsein" auf die Ampel zugefahren, an der mehrere Autos warteten. "Er war sich der möglichen Folgen bewusst, und es war ihm egal", sagte Anwältin Barbara Biller.

"Jetzt kann ich es aussprechen, dass es mir sehr leid tut", sagt Nestor P., der sich in seinem letzten Wort erstmals in der Berufungsverhandlung äußert. "Es ist passiert", er könne nun keinen mehr lebendig machen. "Was soll ich tun? Ich muss auf mein Urteil warten." Das kam dann auch. Die Verteidiger von Nestor P., Hartmut Wächtler und Thomas Kaufmann, hatten in ihren Schlussvorträgen Bewährungsstrafen gefordert. "Es kann eine Geistesabwesenheit vorgelegen haben", argumentierte Wächtler. Die Nebenklage hingegen sah ein vorsätzliches Tötungsdelikt. "Er wusste, dass er einen schweren Wagen fährt, quasi eine Waffe", sagte Anwalt Christian Klima, der die Familie des getöteten, aus Frankreich stammenden Baptiste vertritt. P. hätte beim Anblick der Unfallfotos von seinem Wagen mehr Emotionen gezeigt, als beim Vorlesen der Obduktionsergebnisse der drei getöteten Menschen.

"In Frankreich wäre das anders verhandelt worden", sagte die Schwägerin der getöteten Geschwister nach dem Urteil. Da würden so massive Tempoverstöße schwerer geahndet werden. Nebenklage-Anwältin Barbara Biller erklärte, man werde überlegen, ob man gegen das Urteil Revision einlege. Dies sagte auch Verteidiger Hartmut Wächtler.

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SZ vom 14.10.2021/baso
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