Vor Gericht in München:Unbedachte Ballerei

Ein Mann fliegt mit seiner Marihuanaplantage auf, weil er solange mit einer Schreckschusswaffe feuert, bis die Polizei vor der Tür steht. Nun steht der 23-Jährige vor dem Landgericht.

Von Susi Wimmer

Es gibt da so eine Redensart vom Glashaus und den Steinen, mit denen man nicht werfen soll, wenn einen selbst ein fragiles Gebäude umgibt. Nein, Steine waren es nicht, die Mustafa T. am späten Abend des 27. Dezember vergangenen Jahres in den Händen hielt. Es war eine Schreckschusswaffe, mit der er vom Balkon des ersten Stockes aus mindestens ein Dutzend Schüsse in die Luft feuerte. Ob er nicht wusste, dass nur ein paar Häuser weiter das Unterstützungskommando (USK) stationiert ist, eine geschlossene Einheit der Polizei? Bekannt war ihm hingegen sicherlich, dass sich in seinem Zimmer Marihuana, Waffen sowie eine Aufzuchtanlage mit Pflanzenzöglingen befanden. Die Schüsse riefen natürlich die Polizei auf den Plan, und deshalb steht der 23-Jährige nun vor dem Landgericht München I wegen bewaffneten, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Anbaus.

"Er war immer hilfsbereit und nett. Dann hat er sich auf einen Schlag verändert", erzählt die Nachbarin, die in Ramersdorf direkt unter dem Angeklagten Mustafa T. und seiner Mutter wohnt. An dem Abend kurz vor Silvester hätte sie ihn immer wieder gebeten, mit der Ballerei aufzuhören, weil es ihr gesundheitlich schlecht gehe. "Aber er schoss weiter." So lange, bis das Blaulicht vor der Haustüre nicht mehr zu übersehen war. Da dämmerte dem Angeklagten, dass die Aktion nicht ganz so clever gewesen war. Er spülte "ein paar Blätter" Marihuana in der Toilette hinunter, versteckte Drogen in der Waschmaschine und verließ die Wohnung, um den Beamten mit der Waffe, die er in eine Box gelegt hatte, im Treppenhaus entgegen zu gehen.

Doch die Hoffnung, die Drogen würden dadurch nicht entdeckt, erfüllte sich nicht. Im Treppenhaus habe es schon stark nach Marihuana gerochen, sagt ein Polizist. "Wir haben die Wohnung durchsucht zur Sicherung, ob sich noch weitere Täter darin befinden", erklärt ein Beamter des USK vor Gericht. 320 Gramm Marihuana mit unterschiedlichem Wirkstoffgehalt stellte die Polizei sicher, eine fertige Aufzuchtanlage sowie eine im Aufbau befindliche, einen Baseballschläger, einen Teleskopschlagstock, eine CO₂-Druckpistole, eine Feinwaage und Alu-Plomben.

"Er hat keinen Handel betrieben, nur selbst stark konsumiert", sagt Verteidiger Christoph Rühlmann. Er kritisiert, dass die Polizei fünf Stunden lang die Wohnung durchsucht hätte, während die 63 Jahre alte Mutter nachts in der Kälte die meiste Zeit auf dem Balkon habe warten müssen. Nach der Festnahme des Sohnes sei das durch "Gefahr im Verzug" nicht gerechtfertigt gewesen. Die Polizei habe die Räume regelrecht "verwüstet" hinterlassen. In der Wohnung fand die Polizei auch mehrere 10 000 Euro in verschiedenen Währungen, verteilt auf einzelne beschriftete Kuverts. Das Geld sei von der Mutter gekommen, gegen sie laufe auch ein Strafverfahren, so der Anwalt. Der Grund für dieses Strafverfahren war am Montag nicht zu erfahren.

Bei seiner Festnahme meinte Mustafa T., das Ganze sei überzogen, die Polizei sollte sich "mal entspannen". Ob er bei der Urteilsverkündung am Dienstag entspannt bleibt, wird sich zeigen.

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