Prozess in München:Ein einziger Tritt, der ein Leben verändert

Ein 45-Jähriger verletzt einen anderen Mann im Vollrausch derart im Gesicht, dass mehrere Zeugen Knochen brechen hören. Dafür muss der Angeklagte nun zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Von Susi Wimmer

"Sie haben mit einem einzigen Tritt das Leben eines Menschen verändert", wettert der Richter in seinem Urteil. Holger K. sitzt nur da, und lässt den Kopf hängen. "Es war nur der Bruchteil einer Sekunde. Wenn ich könnte, würde ich es sofort rückgängig machen", hatte er zuvor gesagt. Doch das hilft weder ihm noch Silvio L. (Name geändert) etwas. Das Opfer trägt seit dem Tritt vor gut einem Jahr im Nußbaumpark mehrere Platten im Gesicht, hat Probleme beim Atmen, Kopfschmerzen und Angstzustände. Silvio L. lag auf dem Boden, als K. mit dem Fuß ausholte "und seinen Kopf wie einen Fußball" trat, mit voller Wucht, mitten ins Gesicht, sodass alle Zeugen hörten, wie die Knochen brachen. "Dafür", sagt der Richter, "muss man ins Gefängnis".

Zwei Jahre und neun Monate wird der 45 Jahre alte Holger K. nun Zeit haben, um die Geschehnisse in dem Park nahe dem Sendlinger Tor zu überdenken. Auf die Butterseite des Lebens ist der Angeklagte bis dato ohnehin nicht gefallen. Er ist infiziert mit Hepatitis C und HIV, er lebt von Hartz IV und wird seit 25 Jahren substituiert. "Mit 16 fing ich an zu kiffen", erzählt er. "Und dann bin ich ziemlich schnell auf Pulver gekommen." Damit meint er Tabletten - und vor allem Heroin. Nun bekommt er in einer Arztpraxis einen Ersatzstoff für die Droge. Zudem spricht er auch exzessiv dem Alkohol zu.

Holger K. war am 2. Mai vergangenen Jahres nicht alleine: Auch Marco G., ein Freund, holte sich den Substitutionssaft in einer Arztpraxis ab. Anschließend sprachen beide dem Wodka in nicht unerheblichen Mengen zu. Die Männer hatten gegen Mittag über drei Promille. Marco G. sagt, er habe sich nicht betrunken gefühlt, "eher etwas angeheitert". Und Holger K. sagt mit brüchiger, rauer Stimme: "Wenn eines aus war, haben wir ein neues Trinkgefäß geholt."

Das "Trinkgefäß" war in ihrem Fall ein Shot oder eine Halbliter-Flasche. Derart "angeheitert" gingen sie mit einem weiteren Freund gegen 13 Uhr durch den Nußbaumpark, eine Grünanlage, die für ihre Drogen- und Alkoholszene bekannt ist. Soweit stimmen die Aussagen der Trinkkumpane überein. Danach allerdings gehen die Versionen der Täter, des Opfers und der Zeugen auseinander.

Silvio L. ist gelernter Koch und er erzählt vor Gericht, dass er an dem Tag von Fürstenfeldbruck nach München gefahren sei, um nach einem Job zu suchen. Wenig später erfährt man, dass auch er morgens einen Termin in der Substitutionspraxis hatte - und daher die beiden anderen kannte. Im Nußbaumpark seien sie an ihm vorbeigegangen, einer habe was in seine Richtung gesagt, dann seien sie auf ihn zugegangen. "Jetzt schlagn ma 'n", habe er gehört.

Mit Hilfe von Passanten schaffte es das Opfer selbst noch in die Klinik

Marco G. habe ihm Fußtritte in die Hüftgegend verpasst, im Gerangel gingen beide zu Boden. Als er im Aufstehen begriffen war, habe ihn ein Dritter an den Haaren gepackt und seinen Kopf nach hinten gezogen. In diesem Augenblick habe Holger K. mit dem Fuß "volle Kanne ausgezogen" und ihn mitten ins Gesicht getreten. "Dann sind sie lachend weiter gegangen."

Mit Hilfe von Passanten schaffte es L., selbst noch zu Fuß in die benachbarte Nußbaumklinik zu gelangen. Dort stellte man fest, dass sich der mittlere Teil seiner Gesichtsknochen um drei Zentimeter nach hinten verschoben hatte. Neben dem Nasenbein waren noch andere Gesichtsknochen gebrochen. In einer sechsstündigen Operation musste das Gesichtsskelett nach vorne geschoben werden, etlich Platten wurden eingesetzt. In nächster Zeit stehe noch eine weitere Operation an, sagt L. Neben extremen Kopfschmerzen fühle er sich unwohl, wenn es mit der Bahn von Fürstenfeldbruck in Richtung München gehe. "Und wenn einer hinter mir joggt und schnauft, werde ich nervös."

Ob Marco G. dem Opfer noch Geld schuldete und Silvio L. deshalb ihn und Holger K. mit einem "Totschläger" vor zwei Jahren aufgelauert hat, lässt sich nicht mehr klären. Auch die Rolle des Dritten bleibt unklar. Die Staatsanwältin fordert für beide Angeklagte jeweils drei Jahre Haft, weil sie davon ausgeht, dass sich die Männer zur Tat abgesprochen hatten. Die Lebensgefährtin von G. schluchzt im Zuschauerraum auf, schnieft lautstark und heult.

Die beiden Verteidiger Uwe Paschertz und Thomas Novak sehen die Tat als spontan an, "das ging alles schnell, da gab es keine Absprache", meint Paschertz. Das Gericht folgt dem und verurteilt Marco G. wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Der Tritt von Holger K. aber, sagt der Richter, sei "unentschuldbar". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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