Prozess:Beleidigter Liebhaber belästigt Internet-Bekanntschaft

Prozess um Missbrauch einer Neunjährigen

Der Angeklagte bleibt ohne Vorstrafe.

(Foto: dpa)

Der 61 Jahre alte Personal Trainer muss wegen Nachstellung mit E-Mails 3600 Euro Geldstrafe zahlen - bleibt aber ohne Vorstrafe.

Von Andreas Salch

Der Angeklagte möchte das jetzt mal geklärt haben, hier vor dem Amtsgericht München. Schließlich sei die Angelegenheit auch für ihn "schmerzhaft" gewesen, versichert er der Richterin am Mittwochvormittag. Er fühle sich "gedemütigt", poltert der 61-Jährige, trendy gekleidet, Vollglatze, sonnengebräunt. Der Mann ist stocksauer. Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls gegen ihn erwirkt. Wegen Nachstellung mit E-Mails. 3600 Euro Geldstrafe soll er bezahlen. In seinem Fall wären das 120 Tagessätze á 30 Euro. Ab 90 Tagessätzen gilt man zudem als vorbestraft.

Zwischen Januar und April schrieb der Personaltrainer, der damals noch verheiratet war, einer anderen Frau, die er über ein Datingportal kennengelernt hatte, Mails. Über Wochen habe er das Opfer zudem zuhauf mit Sprachnachrichten, unter anderem über Whatsapp, "bombardiert", hält die Richterin dem 61-Jährigen vor. Der Mann hatte seinem Opfer auch Bedrohliches geschrieben. Etwa, dass er immer in dessen Nähe sei.

Der Personaltrainer räumt die Vorwürfe vor Gericht ein, sagt, dass ihm alles leid tue, und redet sich dann in Rage. "Ich wollte generell nur eine rhetorische Aussprache", stellt er klar. Auch er sei beleidigt worden. "Du bist sowieso nix im Bett", habe ihm das Opfer gemailt. Es sei nie schön, wenn eine Beziehung in die Brüche gehe, pflichtet ihm da die Richterin beruhigend bei. Ebenso wenig schön sei die Mail des Opfers, wenn sie denn so stimme. Doch dies sei keine Rechtfertigung dafür, die Frau mit Mails zu behelligen. "Vierzig Prozent der Vorwürfe", die ihm gemacht werden, seien vom Opfer "gefaked" worden, beharrt der 61-Jährige sehr laut. Seine Stimme beginnt sich nun zu überschlagen.

Er spricht von "Hasstriaden" statt Hasstiraden, die das Opfer ihm angeblich entgegengeschleudert habe, und beteuert, er werde die Frau jetzt in Ruhe lassen. Aber die Geldstrafe sei zu hoch. "Sie sind einsichtig, okay", sagt die Richterin und dann ist das Verfahren schnell zu Ende. Die Zeugen werden nicht mehr gebraucht. Ob 80 Tagessätze auch zu vertreten wären, fragt die Richterin die Staatsanwältin. Die stimmt zu und weist den Angeklagten darauf hin, dass Nachstellung mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden könne. Der Personaltrainer wird immerhin zu 80 Tagessätzen á 45 Euro verurteilt. Er nimmt das Urteil sofort an.

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