Urteil:Nicht über zwei Meter

Lesezeit: 1 min

Amtsgericht muss Streit um Baum und Hecke entscheiden

Von Stephan Handel

Der Baum darf wachsen, die Hecke nicht: Das ist, kurz gesagt, die Lösung eines Nachbarschaftsstreits, der Am Hart seinen Anfang nahm und letztlich am Amtsgericht landete. Dort wurde er durch ein Urteil zumindest vorläufig beendet.

Es geht um eine Kirschlorbeer-Hecke und einen daraus herauswachsenden Kirschbaum, die zusammen die Grenze der beiden Grundstücke bilden. Die Klägerin verlangte vom Nachbarn, dem Eigentümer der Pflanzen, die Hecke nicht über eine Höhe von zwei Metern hinaus wachsen zu lassen; vor allem wollte sie ihn nicht mehr wie bisher alle zwei Jahre per Anwalt zum Schnitt bewegen müssen. Und was für die Hecke gelte, gelte auch für den Baum: Auch er sollte die Höhe von zwei Metern nicht überschreiten dürfen.

Was den Baum betrifft, machte sich das Gericht mithilfe eines Gutachtens sachkundig: Der Beklagte hatte nämlich vorgetragen, dass der Baum bereits seit mehr als zehn Jahren an der Stelle stehe und auch schon so lange die angemahnte Höhe überschritten habe. Somit sei der Anspruch auf Rückschnitt verjährt. Der Gutachter gab ihm Recht - im Urteil heißt es, er habe "dargestellt, dass der streitgegenständliche Kirschbaum bereits vor 10-15 Jahren etwa die Höhe von zwei Meter überschritten haben muss und dieser Umstand seit diesem Zeitraum auch von der Klägerin erkennbar gewesen sein".

Anders verhielt es sich hingegen mit der Hecke. Hier hatte der Beklagte angegeben, er schneide diese sowieso regelmäßig zurück. Allerdings verbiete das Bundesnaturschutzgesetz zwischen März und September den Heckenschnitt, der brütenden Vögel wegen. Zwar seien in dieser Zeit Form- und Zuschnitte erlaubt - das bedeute aber nicht, dass die Hecke jederzeit unter zwei Metern zu halten sei.

In diesem Punkt widersprach ihm das Gericht: Er könne ja die Hecke vorbeugend und großzügig zurückschneiden, so dass sie tatsächlich die zwei Meter nicht überschreitet, auch wenn sie längere Zeit ungeschoren bleibt. "Tatsächlichen Schwierigkeiten, das künftige Pflanzenwachstum vorherzusehen, kann in zumutbarer Weise mit einem ausreichend großen vorsorglichen Rückschnitt sowie im Hinblick auf einzelne überstehende Triebe durch Pflege-/Zierschnitte begegnet werden."

Das Gericht sah in der Sache offensichtlich grundlegende rechtliche Bedeutung - deshalb ließ es die Berufung zu, so dass Baum, Hecke und Nachbarn demnächst vor dem Landgericht landen werden. (AZ: 155 C 6508/19)

© SZ vom 15.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: