Vor Gericht in München:Lebenslange Haft wegen Giftmord und Urnenklau

Prozess um Giftmord in Tegernsee - Plädoyer der Verteidigung erwa

Einer Frau wird vorgeworfen, ihren Ehemann in der gemeinsamen Wohnung in Tegernsee vergiftet zu haben.

(Foto: dpa)

Eine 49-jährige Krankenschwester spritzte ihrem Mann so lange Insulin und Morphium, bis er starb. Seine ausgegrabene Asche füllte sie später in ihr Kopfkissen.

Im Prozess um einen bizarren Giftmord in Tegernsee ist eine 49 Jahre alte Frau vor dem Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass die Krankenschwester ihren Ehemann im Jahr 2018 mit Gift getötet und später seine Urne auf dem Friedhof ausgegraben hatte. Teile seiner Asche füllte sie demnach in ihr eigenes Kopfkissen. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Der Vorsitzende Richter Thomas Bott erklärte, die Frau habe aus Sicht des Gerichts ihrem Mann, einem Arzt, im August 2018 in der gemeinsamen Wohnung in Tegernsee immer wieder Insulin und Morphium gespritzt. Nach mehrstündigem Todeskampf starb der 60-Jährige. Die Tat habe sie über Monate geplant und zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil begangen. Später habe sie dann das Urnengrab ihres Mannes aufgebohrt und die Urne mitgenommen.

Die Witwe, die wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt wurde, unterbrach den Richter beim Urteil durch laute Zwischenrufe. Weil sie sich auch nach mehreren Ermahnungen nicht beruhigte, wurde sie aus dem Saal verwiesen - die Anklagebank blieb dann während der Urteilsbegründung leer.

Mit dem Urteilsspruch schloss sich das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. In der Anklage hieß es, die 49-Jährige habe "entschieden, dass ihr Ehemann, von dem sie lange Jahre in erheblichem Ausmaß finanziell profitiert hatte, ihr nun zu nichts mehr nütze sei."

Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Für eine Verurteilung gebe es keine ausreichenden Beweise und zu viele Zweifel, hatte ein Verteidiger der 49-Jährigen argumentiert. Gegen einen Mord spreche etwa der Umgang der Frau mit der Urne ihres Mannes: "Jemanden, den ich töte, weil er mir lästig ist, den hole ich mir doch nicht in Form der Asche zurück und lebe dann mit ihm weiter." Außerdem sei die Witwe öffentlich als "raffgierige" Frau, die sich "einen Arzt angelt" vorverurteilt worden. Die 49-Jährige selbst war in ihrem Schlusswort vor dem Urteil in Tränen ausgebrochen. "Ich habe meinen Mann nicht umgebracht, im Gegenteil, ich habe ihn wahnsinnig geliebt", hatte sie beteuert. Sie seien nahezu untrennbar gewesen und offen und ehrlich miteinander umgegangen. "Wenn es möglich wäre, ihn zurückzuholen, würde ich es tun."

Das Gericht zog andere Schlüsse: Dem Urteil zufolge wollte die 49-Jährige ihren Mann loswerden und handelte aus niedrigen Beweggründen. Bott sagte, dass die Frau Reue oder ein Geständnis habe vermissen lassen. Für sie habe allenfalls gesprochen, dass sie noch keine Vorstrafen gehabt habe.

Bott attestierte der Frau eine große Selbstdarstellung und besonders theatralisches Auftreten, "was man gemeinhin als "Dramaqueen" bezeichnet". Als schwere Persönlichkeitsstörung oder Milderungsgrund könne dies aber nicht gelten. Eine relevante Einschränkung ihrer Schuldfähigkeit gebe es nicht.

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