Rechtsstreit um Markennamen:Kein Wiesnherz für Tiere

Streit um das "Herz für Tiere"

Alles Bio und für Mensch und Tier geeignet: Seit 2004 gibt es die Leckerli-Herzen von Walter Höfler.

(Foto: Stephan Handel)

Ein Mann verkauft seit Jahren "Ein Herz für Tiere"-Leckerlis. Das gleichnamige Magazin will ihm die Marke streitig machen.

Aus dem Gericht von Stephan Handel

Die Geschäftsidee kam Walter Höfler vor mehr als 15 Jahren auf dem Oktoberfest: Nach einem Besuch mit seiner damals noch kleinen Tochter sollte der Großmutter ein Lebkuchenherz mitgebracht werden. Die Tochter aber fand, dass auch der damals zur Familie gehörende Labrador ein Mitbringsel verdient habe - auf der ganzen Wiesn jedoch war nichts zu finden, was einem Hund Freude gemacht hätte. Weil Höfler, im Hauptberuf Architekt, nebenbei in Ismaning einen Naturkostladen betreibt, entschied er sich, diese eklatante Unterversorgung zu beenden: Er erfand das Lebkuchenherz für Hunde. Das allerdings führte ihn am Dienstag als Beklagten vor das Landgericht.

Das Hundeherz besteht nicht nur aus Bio-Mehl, Bio-Karotten, Bio-Margarine, Bio-Eiern und Bio-Honig, sondern auch aus einer aufgepappten Oblate, auf die der Markenname steht: "Ein Herz für Tiere", so nannte Höfler seine Erfindung. Dann aber hat, 15 Jahre danach, die Monatszeitschrift gleichen Titels die Namens-Kollision entdeckt. Und verlangt nun von Höfler, die Marke zu löschen, die er 2004 ordnungsgemäß eintragen hat lassen.

Die Zeitschrift - beziehungsweise der dahinterstehende Verlag - sagt, es gehe nicht darum, Höfler Herstellung und Verkauf seiner Herzen zu verbieten. Aber es könnte doch sein, dass das Magazin einmal daran denkt, seine Produktlinie zu erweitern, zum Beispiel auf Tiernahrung. Und das gäbe dann ein heilloses Durcheinander, wenn es einerseits die "Herz für Tiere"-Herzerl aus Ismaning gäbe, andererseits aber auch Hundefutter aus der Infanteriestraße, wo die Redaktion sitzt.

Auf ältere Rechte kann sich die Zeitschrift allerdings nicht berufen - denn dazu hätte sie höchstens fünf Jahre Zeit gehabt, eine Frist die schon lange abgelaufen ist. Deshalb haben sich die Anwälte etwas anderes einfallen lassen: Sie argumentieren damit, dass Höfler die Marke nicht nutzt. Zwar produziert er nach eigenen Schätzungen rund 500 Herzerl pro Jahr. Allerdings hat er den Fehler gemacht, seine Marke allgemein als Tierfutter eintragen zu lassen - die wird normalerweise in großen Packungen kiloweise und millionenfach verkauft, wogegen Höflers 500 Stück tatsächlich mickrig daherkommen.

Bis zur Wiesn wird der Rechtsstreit kaum beendet sein

Der Verlag hat vor der Klage schon versucht, sich mit Höfler zu einigen - er hätte seine Herzen weiter produzieren und den Namen behalten dürfen, wenn er nur die eingetragene Marke hätte löschen lassen. Allerdings waren ihm die 1000 Euro, die er dafür angeboten bekam, schlicht zu wenig. In der Gerichtsverhandlung fragt die Vorsitzende Richterin, warum er sich nicht einfach einen anderen Namen suche, "Herz für Hunde" beispielsweise. Da aber trifft sie Höfler in seinem Stolz: Sein Herz, betont er, ist ja nicht nur für Hunde geeignet, sondern für alle Arten von Tieren, Nager zum Beispiel. Mehr noch: Im Werbe-Flyer wird der Tierliebhaber damit gelockt, dass "Sie es mit Ihrem Liebling zusammen knabbern können", nicht zuletzt deshalb wird sich das Tier "über sein Geschenk freuen und Ihnen dafür danken".

Nun versucht es die Richterin doch noch einmal übers Geld: "Pi mal Daumen" könne sie sich vielleicht eine Summe von 5000 Euro vorstellen, ob man darüber nicht mal reden wolle? Da trifft es sich gut, dass aus der vorhergehenden Verhandlung noch etwas ins Protokoll zu diktieren ist, also gehen die Hunde-Fütterer kurz vor die Tür. Geholfen hat's nicht viel: Als sie wieder hereinkommen, erklärt Walter Höfler kategorisch, er wolle "die Marke behalten, ich bin nicht käuflich". Also bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als einen neuen Termin zu bestimmen: Dort wird dann voraussichtlich der weitere Gang des Verfahrens bestimmt werden, also zum Beispiel, ob Zeugen geladen werden und wie Höfler die tatsächlichen Stückzahlen seiner Produktion nicht nur schätzen, sondern beweisen kann. Das diesjährige Oktoberfest beginnt am 21. September - bis dahin wird der Rechtsstreit eher nicht beendet sein. Fraglich also, was die Münchner Hunde in diesem Jahr als Wiesn-Mitbringsel bekommen sollen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: