Vor Gericht in München:Falscher Fuffziger, echtes Urteil

Ein 24-Jähriger wollte eine Prostituierte Anfang des Jahres mit Filmgeld bezahlen - und flog auf. Nun ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Von Andreas Salch

Mit Blüten ins Bordell - das ging schief. 450 gefälschte Banknoten in unterschiedlicher Stückelung hatte sich ein 24-jähriger Autoglas- und Reifenwechsler aus der Nähe von München Anfang Januar dieses Jahres im Internet bestellt. Bei seinem Versuch wenige Tage später, einen der falschen Fünfziger einer Prostituierten anzudrehen, flog der Schwindel auf. Der Mann kam in Untersuchungshaft und wurde jetzt von einem Schöffengericht am Amtsgericht München wegen Geldfälschung in Tateineinheit mit versuchtem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus bekam der 24-Jährige die Auflage, 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Bei den gefälschten Geldscheinen des Angeklagten handelte es sich um sogenanntes Filmgeld. In Filmen und in Theaterstücken dient es als Requisite, im Internet kann man es günstig kaufen. Damit für jedermann ersichtlich ist, dass es sich nicht um echte Scheine handelt, steht auf der Vorderseite von Filmgeld-Scheinen etwa unter der Europafahne "Movie Money" oder es befindet sich auf der Rückseite der Schriftzug "prop copy".

Als der 24-Jährige am 17. Januar nachts gegen 22 Uhr versuchte, eine Prostituierte eines Etablissements im Münchner Osten mit einem seiner falschen Fünfziger zu bezahlen, stutzte diese sofort, da sie fand, dass der Schein irgendwie komisch aussieht. Die Frau zeigte ihn der Inhaberin des Bordells. Diese betrachtete sich daraufhin den Schein näher, bemerkte den Aufdruck "copy" und verständigte die Polizei. Der 24-Jährige wurde noch im Bordell festgenommen.

Bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht gestand er die Tat und versicherte, er habe sich jetzt unter Kontrolle. Ihm sei bewusst, dass es falsch war, was er getan habe. Außerdem entschuldigte er sich bei der Prostituierten, die das Gericht als Zeugin geladen hatte. Das Falschgeld, das er im Internet gekauft habe, werde "oft angenommen" sagte der Angeklagte. Er habe gehört, dass schon etwa 1600 Scheine in Umlauf gebrachten worden seien.

Da der 24-Jährige geständig war und Reue zeigte, beließ es die zuständige Richterin am Ende bei einer Bewährungsstrafe. Zulasten des Angeklagten wertete sie die hohe Summe an Falschgeld, die dieser im Internet bestellt hatte. Auch wenn die Qualität der Scheine schlecht sei, seien sie dennoch "zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet", so das Gericht. Das Urteil (Az. 1111 Ls 245 Js 104891/20 ist bereits rechtskräftig.

Zur SZ-Startseite

Prozess per Videokonferenz
:Amts- und Landgericht verhandeln jetzt online

Über zwei Monate war die Gerichtsbarkeit fast vollständig lahmgelegt - zumindest was öffentliche Verhandlungen anbelangt. Nun werden geeignete Fälle virtuell verhandelt.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: