Prozess:Zu Frauchen oder Herrchen? Richterin entscheidet über Wohnort zweier Hunde

Vor Gericht streiten sich Ex-Ehepartner um zwei Bobtails. Die Hunde zu trennen, ist für die Richterin keine Option.

Von Andreas Salch

Ist eine Ehe zerbrochen, wird oft erbittert gestritten. Die Frage, wer was aus dem gemeinsamen Hausrat bekommt, wird nicht selten erst vor Gericht geklärt. Meist geht es um Möbel, Gemälde und ähnliches. In einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht waren es jetzt zwei Bobtailmischlinge, was an sich schon bemerkenswert ist. Genauso bemerkenswert an dem Fall, bei dem eine Frau ihren früheren Mann verklagt hatte, ist aber auch das große Maß an Empathie gegenüber Tieren, über das die zuständige Richterin zu verfügen scheint.

Das Paar, das nun getrennt lebt, hatte sich 2015 einen Bobtail zugelegt. Den Kaufvertrag schloss die Frau, bezahlt hatte den Hund, der 1000 Euro kostete, der Mann. Er finanzierte auch dessen Unterhalt. Später erwarb das Paar gemeinsam noch einen zweiten Bobtail. Als sich die beiden Ende 2017 trennten, nahm der Mann beide Bobtails zu sich.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht behauptete die Frau nun, sie habe den ersten Hund gekauft. In der schweren Zeit nach der Trennung hätten die Tiere zunächst bei ihr gelebt und sie über "vieles hinweggetröstet". Aber auch der Ehemann trug vor, dass ihm die Bobtails, um die er sich stets gekümmert habe, "sehr ans Herz gewachsen" seien. Er habe sie in Absprache mit seiner früheren Partnerin zu sich genommen, da diese sie längere Zeit nicht habe versorgen können. Aus Tierschutzgründen sollten die Hunde nicht getrennt werden. Was also tun?

Aus rechtlicher Sicht stünden die Bobtails "im Miteigentum beider Beteiligten", stellte die Richterin fest, da sie während der Ehe angeschafft wurden. Bei einer Trennung sei ein Hund "grundsätzlich als Hausrat einzuordnen", der gerecht zu verteilen sei. Allerdings handle es sich im vorliegenden Fall um zwei Lebewesen.

Aus Gründen des Tierschutzes sei maßgeblich, wer deren Hauptbezugsperson sei, erklärte die Richterin. Da sich die Bobtails seit März vergangenen Jahres beim ehemaligen Mann der Klägerin befinden, sei davon auszugehen, dass er für sie inzwischen die Hauptbezugsperson sei. Der Mensch, der einen Hund betreut, habe einen festen Platz in dessen Hierarchie. Hunde, die eine Bindung untereinander aufgebaut haben, würden leiden, wenn diese nicht mehr besteht. Dies müsse aus tierschutzrechtlichen Gründen berücksichtigt werden, so die Richterin. Somit sei es nur gerecht, die Bobtails nicht voneinander und auch nicht von ihrer "hauptsächlichen Betreuungsperson" zu trennen und ihnen einen "erneuten Umgebungswechsel zuzumuten". Der Beschluss des Amtsgerichts (Az. 523 F 9430/18) ist inzwischen rechtskräftig.

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