Wenn ein führender bayerischer Jurist das kleine Einmaleins seines Metiers erklärt, dann – so sollte man denken – vor Zuhörern, die derartige Nachhilfe benötigen. Wenn sein Nachfolger im Amt dieselbe Formulierung nahezu wortgleich wiederholt, dann erst recht. Doch wenn im Saal überwiegend kundige Juristen als Zuhörer sitzen, nicht irgendwelche, sondern die Spitzenkräfte der Republik, angefangen beim Generalbundesanwalt? Dann, so darf man vermuten, richtet sich die eindringliche Wiederholung juristischer Binsenweisheiten nicht an sie.
Zumindest nicht in erster Linie. Vielleicht also sind es andere Adressaten, denen der ehemalige Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle seine Mahnung angedeihen lässt. Es sind ja jede Menge Vertreter des öffentlichen Lebens im Hubert-Burda-Saal der Israelitischen Kultusgemeinde München (IKG), um dort, am ungewohnten Ort für eine Justizveranstaltung, den Amtswechsel von Röttle (nun Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts) auf den neuen Generalstaatsanwalt Andreas Wimmer mitzuerleben: Vertreter der Politik, Abgeordnete, auch der oberste Dienstherr des 60-jährigen Röttle und des 64-jährigen Wimmer, Justizminister Georg Eisenreich (CSU).
Ihnen allen sagt Röttle, was in einem demokratischen Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein sollte, was aber bestimmt nicht schadet, immer mal wieder gesagt zu werden. Dass nämlich Staatsanwälte dem Legalitätsprinzip unterworfen seien: „Wir verfolgen alles. Ohne Ansehen der Person.“ Und dass man als Strafverfolger „mutig“ sein müsse. Wobei Röttle Mut als „gelebte Unabhängigkeit“ verstanden haben will.
Acht Jahre hat Röttle die Münchner Generalstaatsanwaltschaft geleitet. Und sich dabei, wie es Eisenreich formuliert, als „Ideengeber“ hervorgetan, etwa für die Errichtung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, der Zentralstelle Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung, dem Traunsteiner Modell im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und dem Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht.
Röttle gibt zu verstehen, dass er möglicherweise noch ein paar mehr Ideen gehabt hätte in seinem bisherigen Amt. „Man könnte noch etwas mehr Zeit dransetzen ...“, sagt er an einer Stelle seiner launigen Rede, die er nicht als Abschiedsrede verstanden haben möchte. Dass die Zeit als Generalstaatsanwalt eine besonders schöne, eine besonders gute für ihn gewesen sei, sagt er gleich mehrmals. Und dass er zum Ministerium eine freundschaftliche Wärme gepflegt habe. „Und Wärme entsteht durch Reibung.“
Sein Nachfolger Wimmer ist seit Anfang Februar in Amt und Würden. In München. Zuvor ist er schon dreieinhalb Jahre Generalstaatsanwalt in Nürnberg gewesen. Die Stelle in Franken, plaudert Eisenreich aus dem Nähkästchen, habe Wimmer seinerzeit aber unter einer Bedingung angetreten: „Nur, wenn ich wieder zurück darf.“ Er durfte. Sozusagen als Rückkehrer. Denn schon von 2011 an war er als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Münchner „Gensta“ tätig, von 2013 bis 2018 als ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts.
Die Erfahrungen aus Nürnberg bringe er mit, sagt Wimmer, an die Gastgeberin der Feierstunde gerichtet, IKG-Hausherrin Charlotte Knobloch. Der neue Generalstaatsanwalt bezieht sich auf die Verfolgung nationalsozialistischer Verbrecher in den Nürnberger Prozessen. In seiner neuen Position wird er zum obersten Extremistenjäger im Freistaat. Und künftig wohl auch zum Schrecken von Spionen und Saboteuren werden. Werden müssen. Denn in diesem Bereich, das hat zuvor Reinhard Röttle deutlich gemacht, sei man bislang „bei Weitem noch nicht so aufgestellt, wie es die Bedrohungslage erfordert“.
„Unser Rechtsstaat braucht Einsatz und Vertrauen“, sagt Wimmer. Transparenz in der Öffentlichkeit sei ihm wichtig. Dem Gerede von „politisch motivierten“ Verfahren müsse man „energisch entgegentreten“. Denn was zähle – da ist es wieder –, was allein zähle, sei das Legalitätsprinzip, die Strafverfolgung ohne Ansehen der Person.


